Samstag, 20. April 2024

Diebstahl im Seniorenheim: Gericht verurteilt spielsüchtige Innsbruckerin

Geldkassette und Bargeld

Das Landesgericht im österreichischen Innsbruck verurteilte in dieser Woche eine in einer Betreuungseinrichtung beschäftigte Verwaltungsangestellte wegen Veruntreuung. Die Frau hatte gestanden, bei ihrer Tätigkeit in einem Seniorenheim rund 45.000 Euro unterschlagen zu haben. Das Geld sei in die Finanzierung ihrer Spielsucht geflossen.

Griff zum Bargeld

Am Donnerstag endete der Prozess gegen eine spielsüchtige 58-Jährige in Innsbruck mit einer vergleichsweise milden Strafe. Die ehemalige Mitarbeiterin eines Seniorenheims wurde zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 6.280 Euro verurteilt.

Experten gehen bei Diebstählen in Pflege- und Seniorenheimen von einer hohen Dunkelziffer aus. Die Täter nutzten aus, dass die Zimmer der Bewohner frei zugänglich seien. Auch gebe es im Regelfall keine sicheren Aufbewahrungsmöglichkeiten für Wertsachen und Bargeld.

Hinzukomme, dass Betroffene aus Scham oft davon absähen, derartige Vorfälle zur Sprache oder gar zur Anzeige zu bringen. Auch unter den Einrichtungen, die auf einen guten Ruf angewiesen seien, herrsche oft Schweigen in Bezug auf mögliche Eigentumsdelikte.

Das Landesgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass die Angeklagte im November 2018 damit begonnen hatte, auf ihrer Arbeitsstelle systematisch Gelder zu hinterziehen. Dabei habe sie sich in erster Linie an den Bargeldkassen ihres Arbeitgebers bedient. Für die Entnahmen habe sie gefälschte Belege eingereicht.

Zudem soll sich die Frau an dem Ersparten eines Bewohners des Seniorenheims vergriffen haben. Dabei habe sie ihn um 5.500 Euro gebracht.

Rückzahlung in 50-Euro-Raten

Insgesamt sollen dem Träger der Einrichtung, den Innsbrucker Sozialen Dienste (ISD), durch die Taten Schäden in Höhe von 45.086 Euro entstanden sein. Da die 58-Jährige auch anderweitig hochverschuldet sein soll, erfolge die Rückzahlung nun in monatlichen Raten von 50 Euro.

Vor Gericht hatte ihr Verteidiger erklärt, seine Mandantin sei einer „furchtbaren Suchterkrankung erlegen“. Diese stünde wie „eine Überschrift über allem“, was geschehen sei.

Er betonte, dass die 58-Jährige bis dato nie strafrechtlich in Erscheinung getreten sei und dass sie sich geständig gezeigt habe:

Ich hoffe auf Berücksichtigung!

Der Träger äußerte sich öffentlich weder zu dem Urteil noch zu möglichen internen Konsequenzen aus den Vorfällen. Die Verurteilte wird sich jedoch zweifellos noch länger mit ihren Taten beschäftigen müssen. Neben der voraussichtlich langjährigen Begleichung der Schulden wird sie sich in eine Suchttherapie begeben. Dies hatte das Gericht in seinem Urteil zur Auflage gemacht.