Donnerstag, 25. April 2024

Glücksspiel statt Schönheitsbehandlung: Spielsüchtige Österreicherin zu Haftstrafe verurteilt

Haarentfernung per Laser Statt mit Laserbehandlungen befasste sich die Frau mit dem Glücksspiel (Quelle: commons.wikimedia.org/Cosmedtec, Lizenz CC BY-SA 3.0)

Eine 38-jährige Frau aus Salzburg hat sich ihre Spielsucht finanziert, indem sie unter anderem Vorauszahlungen für Schönheitsbehandlungen entgegennahm, diese aber nie durchführte. Insgesamt soll die zweifache Mutter so knapp drei Dutzend Opfer um ihr Geld gebracht haben. Nun verurteilte das Salzburger Landgericht die Frau wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu einer mehrmonatigen Haftstrafe.

Angebliche Dienstleistungen finanzierten Spielsucht

Wie unter anderem die Salzburger Nachrichten berichten, habe sich die Angeklagte bei ihrer gestrigen Verhandlung geständig gezeigt. So habe die gelernte Bürokauffrau zugegeben, zwischen Mai 2021 und Februar dieses Jahres 35 Personen betrogen zu haben, um ihre Spielsucht zu finanzieren.

Im Gegensatz zu substanzgebundenen Abhängigkeiten können Betroffene die Spielsucht oft über sehr lange Zeit vor ihrem Umfeld verbergen. Irgendwann, so Experten, nimmt die finanzielle Belastung jedoch überhand. So beschreiben beispielsweise die auch auf Spielsucht spezialisierten Therapieeinrichtungen der Limes Schlosskliniken, dass sobald die eigenen finanziellen Reserven aufgebraucht seien, oft Angehörige oder Arbeitgeber „angezapft“ würden. Danach werde auf „dubiose Kredite, Pfändungen oder gar Beschaffungskriminalität“ zurückgegriffen.

Unter Vorspiegelung falscher Tatsachen habe sie ihren Opfern Beträge zwischen 110 und 2.500 EUR abgenommen. Die vereinbarten Gegenleistungen habe die arbeitslose Frau jedoch nicht, oder höchstens in Teilen erbracht. So seien in erster Linie Frauen auf den Kosten für kosmetische Behandlungen wie Haarentfernung per Laser sitzen geblieben. Ob die Frau überhaupt eine Qualifikation als Schönheitstherapeutin hatte, ist nicht bekannt.

Weiterhin habe die nun Verurteilte Verkaufsplattformen im Internet für den Betrug genutzt. Dort habe sie unter falschem Namen „serienmäßig“ Elektroartikel wie Staubsauger oder Küchenmaschinen angeboten. Verschickt worden seien die Geräte nach Eingang der Bezahlung der Käufer jedoch nicht. Stattdessen seien die Gelder in ihr pathologisches Online-Glücksspiel geflossen.

Therapie oder Knast

Laut Salzburger Nachrichten sei die 38-Jährige bereits einschlägig vorbestraft. Auch in der Vergangenheit soll sie Straftaten begangen haben, um ihre Spielsucht zu finanzieren. Die letzten Monate habe die Frau in Untersuchungshaft verbracht.

Stacheldraht Gefängnis

Die Frau verbrachte die vergangenen Monate hinter Gittern (Quelle: unsplash.com/Pawel Czerwinski)

Vor Gericht habe die Frau betont, sich ihren Problemen nun zu stellen. Die Zeit in der Haft habe sie geläutert, nun wolle sie unbedingt „eine Therapie gegen die Spielsucht“ beginnen. Das Wichtigste sei, wieder mit ihren Kindern zusammen zu sein.

Auch das Gericht habe anerkannt, dass die Erkrankung eine maßgebliche Rolle bei der Begehung der Taten gespielt habe. So habe die zuständige Richterin an die Frau appelliert:

Ich hoffe, dass Sie in der Zeit in der U-Haft wirklich etwas gelernt haben. Sie müssen eine Therapie machen - unbedingt. Das ist Ihre letzte Chance: sonst sitzen sie bald lange im Gefängnis.

Das Urteil habe dementsprechend auch die Auflage umfasst, sich in Behandlung zu begeben. Die Wahrnehmung der Termine sei von der Frau vierteljährlich bei Gericht nachzuweisen.

Weiterhin sei die Salzburgerin zu einem Jahr Gefängnis verurteilt worden, von dem drei Monate nicht zur Bewährung ausgesetzt wurden. Diese seien jedoch bereits mit der Zeit in der U-Haft abgegolten gewesen. Nach der Urteilsverkündung habe die 38-Jährige das Gericht deshalb auf freiem Fuß verlassen dürfen.