Donnerstag, 25. April 2024

Urteil: Spielsüchtiger Soldat betrog Bundeswehr

Statue Justitia

Das Amtsgericht Dresden verurteilte in dieser Woche einen ehemaligen Zeitsoldaten wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von über 5.000 Euro. Der 31-Jährige hatte zugegeben, sich unberechtigterweise Zulagen der Bundeswehr erschlichen zu haben, um damit seine Spielsucht zu finanzieren.

2.600 Euro Schaden

Am Dienstag musste sich der ehemalige Angehörige der Luftwaffe Tom S. vor dem Dresdner Amtsgericht verantworten. Das Urteil für den Mann, der mittlerweile Privatinsolvenz angemeldet hat: Eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 5.250 Euro.

Tom S., der eigenen Angaben zufolge schwer spielsüchtig sei, gab zu, unrechtmäßig Zulagen seines Arbeitgebers geltend gemacht und erhalten zu haben. Insgesamt, so befanden die Richter, habe Tom S. so einen Schaden von rund 2.600 Euro verursacht.

Vor Gericht zeigte sich der nun Verurteilte reuig und erklärte, sehr gern Soldat gewesen zu sein. Nach einem Trauerfall habe er jedoch die Bodenhaftung verloren:

Der Tod meines Vaters warf mich irgendwie aus der Bahn. Ich fing an zu spielen und brauchte immer mehr Geld.

Schnell habe er die Kontrolle über das Glücksspiel im Internet verloren. Insbesondere Sportwetten und Online-Casinos hätten es ihm angetan. Zuletzt seien seine Verluste auf insgesamt knapp 100.000 Euro angewachsen.

Trennungsgeld und gefälschte Belege

Die Taten, so gab der zuletzt bei der Luftwaffe im brandenburgischen Holzdorf stationierte Angeklagte an, habe er begangen, um sich „irgendwie über Wasser zu halten“.

Angehörige der Bundeswehr und ihre Familien haben Anspruch auf Beratung und Betreuung in sozialen Angelegenheiten. Dies leistet der Sozialdienst der Bundeswehr. Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und sind unter anderem explizit Ansprechpartner bei Suchtthematiken.

Um an Geld zur Finanzierung seiner Glücksspielsucht zu gelangen, habe er das ihm offiziell zustehende Trennungsgeld auch dann abgerechnet, wenn er sich im Urlaub befunden habe oder krank gewesen sei. Zudem habe er sich mithilfe gefälschter Rechnungen angebliche Übernachtungskosten vom Dienstleistungszentrum der Bundeswehr erstatten lassen.

Nachdem er begonnen habe, sogar während der Dienstzeit zu spielen, sei er für dienstunfähig erklärt worden. Mittlerweile ist Tom S. aus dem Dienst entlassen und arbeitet eigenen Angaben zufolge als Taxifahrer.