Donnerstag, 25. April 2024

Spielsüchtiger Familienvater wegen alter Betrugsfälle erneut vor Gericht

Richterhammer Gesetzbuch Gesetz

Ein 36-jähriger Familienvater aus dem nordrhein-westfälischen Radevormwald hat sich wegen gewerbsmäßigen Betruges in sechs Fällen vor dem Amtsgericht Wipperführt verantworten müssen.

Wie die Rheinische Post am Montag berichtet hat, soll der Angeklagte die Straftaten zwischen Herbst 2017 und Sommer 2018 begangen haben, um seine Spielsucht zu finanzieren.

Dazu habe er über Verkaufsportale im Internet elektronische Produkte zum Verkauf angeboten, das Geld der arglosen Käufer angenommen, aber niemals Ware an diese verschickt.

Auf diesem Wege habe er mehrere hundert Euro eingenommen, die er anschließend jedoch unmittelbar beim Glücksspiel verspielt habe.

Nach § 263 StGB kann Betrug in Deutschland mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden. Gewerbsmäßiger Betrug gilt gemäß Absatz 3 Satz 1 als besonders schwerer Betrug und kann mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren belangt werden. Computerbetrug wird in § 263 a StGB gesondert gefasst, kann jedoch ebenfalls mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden.

Gleich zu Beginn der Gerichtsverhandlung habe er die Tat gestanden. Auch habe er beteuert, diese zutiefst zu bereuen. Da er seine Spielsucht mittlerweile überwunden habe, bestehe auch keine Wiederholungsgefahr, so der Angeklagte.

Straftaten noch vor seiner letzten Haft begangen

Die Glaubhaftigkeit des Mannes sei vor allem dadurch bekräftigt worden, dass seine Straftaten bereits mehr als zwei Jahre zurücklägen. Seither habe der Angeklagte sein gesamtes Leben geändert und mit dem Spielen aufgehört, da er seine Familie nicht habe verlieren wollen.

Auch habe er bereits eine Haftstrafe abgebüßt, die ihm das Gericht 2018 wegen ähnlicher Betrugsfälle auferlegt habe. Mittlerweile habe er eine stabile Teilzeitstelle und erhalte zusätzliche Hilfen vom Job-Center. Auch engagiere er sich ehrenamtlich in einem Sportverein und in der Flüchtlingshilfe.

Sein Rechtsverteidiger habe zusammengefasst:

Er hat den Weg zurück in ein geregeltes bürgerliches Leben gefunden.

Auch die Bewährungshelferin des Angeklagten habe lediglich positive Rückmeldungen gegeben. So sei der Mann zu allen Terminen pünktlich erschienen und habe keine der Auflagen verletzt.

Bei seiner Urteilsverkündung habe der Richter schließlich seinerseits festgestellt, dass ein Wiederholungsrisiko gering sei. So habe der Richter zwar eine Gesamtfreiheitsstrafe von 18 Monaten verhängt, diese jedoch auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.