Mittwoch, 24. April 2024

Rastatt: Streit um geplante Wettbüro­steuer

Rathaus von Rastatt

In Rastatt bahnt sich ein Konflikt zwischen Wettbüro-Betreibern und der Stadtverwaltung an. Einem Bericht der Badischen Neuesten Nachrichten zufolge will der Gemeinderat der baden-württembergischen Stadt eine zusätzliche Steuer für terrestrische Sportwetten-Anbieter einführen. Die Pläne stoßen jedoch bei den Betroffenen und dem Deutschen Sportwettenverband auf erhebliche Kritik.

Dem Bericht zufolge wolle der Gemeinderat in der Sitzung am heutigen Montag über die mögliche Wettbürosteuer abstimmen. Diese solle 3 % des Brutto-Wetteinsatzes betragen und am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Wettbüros müssten die Steuer für die Vermittlung von Pferde- oder Sportwetten entrichten, wenn sie neben der Annahme der Wettscheine das Mitverfolgen der Wettereignisse auf Monitoren ermöglichen.

Spielerschutz oder finanzielle Motive?

Ziel der Steuer sei offiziell die Reduzierung der Wettbüros und ein besserer Spielerschutz der Bürger. Matthias Dahms, Vorsitzender des Deutschen Sportwettenverbandes, erkenne der Zeitung zufolge allerdings hauptsächlich finanzielle Motive in dem Schritt.

So rechne die Stadtverwaltung mit Zusatzeinnahmen in Höhe von jährlich 50.000 Euro. Der Verbandssprecher gehe jedoch davon aus, dass die Steuer von einem Gericht gekippt werde, da sie zu einer Doppelbesteuerung der Betreiber führe.

Dahms erklärte:

Wir gehen davon aus, dass das Gericht die Wettbürosteuer für rechtswidrig erklären wird.

Allerdings hielt eine vergleichbare Wettbürosteuer in der Stadt Koblenz bereits einer Klage stand. Anfang des Jahres entschied das Verwaltungsgericht, dass die Steuer rechtens sei, wenn im Wettbüro neben der Annahme von Wetten das Mitverfolgen der entsprechenden Wettkämpfe ermöglicht werde.

Konfliktfeld Glücksspielsteuer

Die Besteuerung der Buchmacher ist nicht nur auf lokaler Ebene ein konfliktträchtiges Feld. Auch die laut Glücksspielstaatsvertrag anfallende Steuer von 5,3 % auf alle online getätigten Einsätze von Spielern hat massiven Widerspruch der Anbieter provoziert.

Die Steuer führe zu einer erheblichen Wettbewerbsverzerrung, da das terrestrische Glücksspiel bevorteilt werde, so die Glücksspielunternehmen. So liege der Steuersatz beispielsweise beim Online-Poker um ein Mehrfaches über der Steuerbelastung des stationären Glücksspiels. Ähnlich sehe es bei Spielautomaten aus.

Die Kritik gipfelte im Juni in einer Beschwerde des Verbands der europäischen Glücksspielanbieter EGBA vor der EU-Kommission. Die EGBA sieht in dem Vorhaben eine unzulässige Benachteiligung der Online-Anbieter, was gegen EU-Recht verstoße. Bisher ist nicht bekannt, wie sich die EU-Kommission in dieser Frage verhalten wird.

Aufgrund der nicht eindeutigen Rechtslage dürfte der Streit sowohl auf lokaler sowie auf internationaler Ebene vorerst weitergehen. Ein Ende der Auseinandersetzung ist bisher nicht abzusehen.