Mittwoch, 13. November 2024

Streitigkeiten in Spielhallen führen an mehreren Orten Deutschlands zu Verletzungen

Polizei, Sirenen, Polizeiauto In Bayern und Niedersachsen kam die Polizei wegen Streitigkeiten in Spielhallen zum Einsatz. (Bild: Pixabay)

Spielhallen werden nicht nur immer wieder zur Zielscheibe von Überfällen. In ihnen kommt es mitunter auch zu handfesten Auseinandersetzungen. So auch am vergangenen Wochenende an mehreren Orten der Bundesrepublik. In Niedersachsen und Bayern endete der Abend in einer Spielothek für mehrere Spieler mit Verletzungen.

Vase auf dem Kopf zertrümmert

Im bayerischen Wemding wurde dem Gast einer Spielhalle am vergangenen Samstag seine Hilfsbereitschaft zum Verhängnis. Wie lokale Medien melden, habe ein 32-jähriger LKW-Fahrer an einem Spielautomaten Geld gewonnen. Er sei jedoch derart alkoholisiert gewesen, dass es ihm nicht gelungen sei, den Gewinn umzubuchen.

Immer wieder weist die Deutsche Automatenwirtschaft in ihren Aufklärungskampagnen darauf hin, dass in Spielhallen nicht nur der Ausschank, sondern auch der Konsum von Alkohol streng untersagt ist. Ziel des Alkoholverbotes ist es unter anderem, dass die Spieler einen klaren Kopf behalten und Entscheidungen rational treffen können.

Ein 50-jähriger Gast habe dem Mann behilflich sein wollen. Dies habe der 32-Jährige jedoch falsch verstanden und sei mit seinem mutmaßlichen Helfer in Streit geraten. Nach zunächst verbalen Auseinandersetzungen sei der LKW-Fahrer schließlich handgreiflich geworden und habe seinem Gegenüber mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Anschließend habe er zum Barhocker gegriffen und sei damit auf den Mann losgegangen. Schließlich habe er eine Vase zur Hand genommen und sie auf dem Hinterkopf des 50-Jährigen zerschlagen.

Die Polizei habe bei dem Angreifer vor Ort einen Atemalkoholwert von über zwei Promille festgestellt. Die im Streit entstandenen Wunden beider Gäste seien vom Rettungsdienst versorgt worden.

Verletzte Polizeibeamte in Northeim

Im niedersächsischen Northeim wurde bei einem Einsatz in einer Spielhalle am vergangenen Freitagabend nicht nur ein Kunde, sondern auch Polizeibeamte verletzt. Zuvor hatte eine Mitarbeiterin der Spielhalle den 20-jährigen Kunden aufgefordert, die Einrichtung zu verlassen. Er hatte auf die Tasten eines Spielautomaten eingeschlagen. Der Aufforderung zu gehen, kam er jedoch nicht nach, woraufhin die Angestellte die Polizei rief.

Deren Aufforderung, sich auszuweisen, kam er ebenfalls nicht nach. Daraufhin kündigten die Beamten an, ihn zu durchsuchen. Er habe sich Polizeimeldungen zufolge derart gegen diese Maßnahme der Identitätsfeststellung geweigert, dass nicht nur er selbst, sondern auch die Beamten verletzt worden seien. Die rechtlichen Folgen erläutert die Polizei in ihrer Pressemeldung wie folgt:

„Der 20-Jährige wurde für weitere polizeiliche Maßnahmen der Dienststelle zugeführt. Ihn erwarten nun u. a. Strafanzeigen wegen Beleidigung, Hausfriedensbruch und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.“

Die Polizeibeamten seien nach ärztlicher Behandlung von Kratzwunden, Hämatomen und Prellungen in der Lage gewesen, ihren Dienst fortzusetzen.