Dienstag, 16. April 2024

Glücksspiel und Co.: TÜV Rheinland rät Unternehmen zu mehr Suchtprävention

Konferenzraum mit Fensterfronten Der TÜV Rheinland rät Unternehmen zu einem offenen Umgang mit dem Thema Sucht (Quelle:unspalsh.com/Benjamin Child)

Der TÜV Rheinland regt zu einem bewussteren Umgang mit substanzungebundenen Abhängigkeiten wie der Glücksspielsucht an. In einer gestern veröffentlichten Pressemitteilung warnt die Prüforganisation vor negativen Auswirkungen der Erkrankungen auf die Leistungsfähigkeit Beschäftigter am Arbeitsplatz.

Arbeitgeber seien daher gut beraten, bei der Gesundheitsförderung verstärkt auch Suchtprävention und die Unterstützung Betroffener ins Auge zu fassen.

Sucht wirkt sich auf Unternehmen aus

Als technische Prüforganisation ist der TÜV unter anderem auch Ansprechpartner bei Fragen zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. In diesem Kontext veröffentlichte der in Köln ansässige TÜV Rheinland gestern eine Meldung. In dieser rät er zu verstärkter Aufmerksamkeit, wenn es um stoffungebundene Süchte geht.

Der TÜV-Rheinland Psychologe Stefan Poppelreuter erklärt hierzu im Statement:

Eine immer größere Rolle spielen so genannte stoffungebundene Süchte wie Glücksspiel, exzessives Kaufverhalten, Vielarbeit oder auch manisches Sporttreiben. Wie die klassischen Süchte können sie die Arbeits- und Leistungsfähigkeit von Beschäftigten negativ beeinflussen und auch zur Finanzierungskriminalität führen. Suchtprävention und konsequentes Handeln im Akutfall zahlen sich daher für Arbeitgeber aus.

Wie Alkohol- oder Medikamentenabhängigkeit könnten auch Spielsucht und Co. massive Auswirkungen auf das Unternehmen haben. So führe beispielsweise eine Übermüdung aufgrund exzessiven Zockens in der Nacht nicht nur zu einer eingeschränkten Leistungsfähigkeit des Betroffenen.

Auch Kollegen, die gegebenenfalls die Aufgaben des Süchtigen übernähmen, seien direkt betroffen. Weiterhin könne die geminderte Belastbarkeit das Risiko von Arbeitsunfällen signifikant erhöhen.

Stoffungebundene Süchte oft schwer zu erkennen

Die höheren Belastungen und eingeschränkten Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung während der Pandemie, so der TÜV Rheinland, hätten bei vielen Menschen zu einem gestiegenen Suchtrisiko geführt. Gerade junge Leute seien oft von stoffungebundenen Abhängigkeiten betroffen.

Das Erkennen der Problematik sei jedoch nicht immer einfach. So könne beispielsweise eine Alkoholsucht durch eine Fahne am Arbeitsplatz recht offensichtlich werden. Derweil seien es bei stoffungebundenen Abhängigkeiten eher kleine Veränderungen beim Betroffenen, die auf ein Problem hinweisen könnten.

Trauriger Mann sitzt auf Couch

Verhaltensänderungen am Arbeitsplatz können auf stoffungebundene Abhängigkeiten hinweisen (Quelle:unsplash.com/Nik Shuliahin)

Beispielhaft nennt der TÜV Rheinland hier Wesensänderungen wie bis dato nicht gezeigte Verschlossenheit oder im Gegenteil, ein ungewöhnliches Kommunikationsbedürfnis. Auch Anzeichen wie das plötzliche Vernachlässigen des Äußeren oder Übermüdungserscheinungen wie Augenringe könnten von durchzockten Nächten zeugen.

Betriebsvereinbarungen können helfen

Gleichzeitig, so betonen es die Macher der Meldung, sei beim Umgang mit dem Thema Sensibilität gefragt. Nicht jede Vermutung erhärte sich. Dennoch sei es wichtig, möglicherweise Betroffene bei Verdacht anzusprechen und ihnen aktive Unterstützung zu bieten.

Hilfreich sei auch eine alle Unternehmensetagen betreffende „Betriebsvereinbarung Sucht“, die beispielsweise auch themenspezifische Aktionstage, Workshops oder betriebspsychologische Sprechstunden umfasse. Gleichzeitig könne so auch ein klarer Rahmen gesetzt werden, der für Betroffene von großer Bedeutung sei, so Psychologe Poppelreuter:

Konsequenzen sind bei Suchtkranken wichtig. Oft hilft nur konstruktiver Druck, damit die Betroffenen etwas verändern und aktiv werden, um aus der Sucht herauszufinden.

Der offene Umgang mit dem Thema Sucht, Prävention und Hilfsangebote seitens der Verantwortlichen, so der TÜV Rheinland, erhalte nicht nur die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten. Vielmehr zeugten sie auch von der Modernität und dem Verantwortungsbewusstsein der Unternehmen.

Durch die Aufnahme der Thematik Sucht in die Gesundheitsförderung, gerade auch in Hinblick auf substanzunabhängige Erkrankungen, zeigten Arbeitgeber ihren Angestellten gegenüber Fürsorge. Diesbezügliche Unterstützung für Unternehmen biete auch der TÜV Rheinland.