Samstag, 20. April 2024

USK plant Anpassung der Alters­einstufung bei Online- und Videospielen

USK

Die für die Prüfung von Computerspielen in Deutschland zuständige Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat angekündigt, die Vorgaben des novellierten Jugendschutzgesetzes zügig umsetzen zu wollen. Wie die USK gestern in einer Pressemitteilung bekannt gab, sei es ihre Aufgabe, die Auswirkungen der Gesetzesreform im Bereich der Alterseinstufung von Online- und Videospielen mitzubestimmen.

Das am Freitag vom Bundesrat beschlossene reformierte Jugendschutzgesetz sieht die Einführung von Zusatzhinweisen zur Alterskennzeichnung vor. Neben Angaben der Altersfreigabe soll über Zusatzinformationen, sogenannte Deskriptoren, auf Risiken bei der Nutzung von Spielen hingewiesen werden. Dabei ginge es beispielsweise um die Kennzeichnung der Möglichkeit von In-Game-Käufen oder Kommunikationsmöglichkeiten.

Bewährtes System zur Umsetzung neuer Gesetzesvorgaben vorhanden

Der Vorschlag, neben der Alterseinstufung über Zusatzinformationen auf besondere Risiken in Videospielen aufmerksam zu machen, ist nicht neu. Die USK weist darauf hin, dass solche Deskriptoren bereits über das System der International Age Rating Coalition (IARC) in Online-Shops verwendet werden.

In der IARC haben sich die Jugendschutz-Institutionen mehrerer Länder zusammengeschlossen. Ihr System kann in App-Stores und Online-Plattformen integriert werden. Anbieter füllen bei der Veröffentlichung ihrer Spiele und Apps einen Fragebogen über Inhalte aus, die jugendschutzrelevant sind.

Auf Grundlage des Fragebogens kommt es dann zu einer Alterseinstufung. Dort wird unter anderem nach gewalttätigen Darstellungen im Spiel, nach ängstigenden Inhalten, anstößiger Sprache und Diskriminierung gefragt. Zudem erhält ein Spiel den Deskriptor „Glücksspiel mit Geldeinsatz“, wenn es den Einsatz und Gewinn beziehungsweise Verlust von realer Währung ermöglicht.

Das IARC-System, so USK-Geschäftsführerin Elisabeth Secker, habe sich schon lange bewährt. Neben den klassischen Altersfreigaben vergebe die USK bereits jetzt jährlich Millionen Alterskennzeichen für Online-Spiele und Apps im Rahmen des IARC-Systems.

Secker weiter:

Innerhalb des IARC-Systems haben sich die im neuen Gesetz nun verankerten Zusatzhinweise seit langem bewährt, um Eltern, Kinder und Jugendliche sowie pädagogische Fachkräfte auf Zusatzfunktionen in Spielen, wie In-App-Käufe und Chat-Funktionen, aufmerksam zu machen. Gemeinsam mit den Obersten Landesjugendbehörden können wir dieses Best Practice Modell nun auch rechtlich anerkennen lassen und stetig verbessern.

Im Falle mancher Spiele könne die neue Kennzeichnung zu einer höheren Alterseinstufung führen. Dies sei immer dann gegeben, wenn ein Hinweis zum höheren Risiko nicht ausreiche. Bei der Entscheidung, ob dies im Einzelfall so sei, spielten laut USK Vorsorgemaßnahmen der Anbieter eine Rolle.

Diese könnten beispielsweise technische Einstellungen ermöglichen, mit denen sich Kauffunktionen oder Chats abschalten ließen.

Welche Spiele genau von den Änderungen betroffen sein könnten, ist bislang nicht klar. Immer wieder wird diesbezüglich allerdings auf die Problematik der Lootboxen in Spielen wie FIFA 21 hingewiesen. Abzuwarten bleibt, ob sich die Hersteller auf die Gesetzesänderungen einstellen werden und die umstrittenen Lootboxen möglicherweise aus ihren Spielen entfernen.