Samstag, 27. Juli 2024

Lotto-Betrug: Verbraucher­schutz warnt vor falschen Mahn­briefen

Mahnung, Betrug Der Lotto-Betrug läuft über angebliche Anwälte (Bild: Verbraucherzentrale, Komposition: casinoonline.de)

Behörden und Verbraucherzentralen warnen seit Langem vor betrügerischen Firmen, die ihre Opfer in ihren Schreiben zur Zahlung vermeintlicher Schulden auffordern. Diese Masche ist in der Vergangenheit auch im Glücksspiel-Bereich zur Anwendung gekommen. Nun warnt die Verbraucherzentrale von Nordrhein-Westfalen vor einem aktuellen Fall. Demnach versuchten fingierte Kanzleien mittels eines Mahnschreibens, die angeblichen Ausstände eines Lotto-Betreibers einzutreiben.

Betrug durch angeblichen Lotto-Vertrag

Nach Angabe der Verbraucherschützer beriefen sich diverse Rechtsanwälte bei der Forderung auf einen Dienstleistungsvertrag, den die Angeschriebenen mit der „Euro-Lotto-Zentrale Euro Jackpot -6/49“ abgeschlossen hätten. In dem mit „vorgerichtliche Mahnung“ betitelten Brief würden die Bürger mit Nachdruck aufgefordert, ihre angeblichen Schulden in dreistelliger Höhe samt der bisher aufgelaufenen Kosten zu begleichen.

Angeblich sei der Vertrag mit dem vermeintlichen Lotto-Anbieter telefonisch abgeschlossen worden, so die Anwälte. Im Falle einer Nichtbeachtung drohten den Adressaten Mahn- und Vollstreckungsbescheide samt Zwangsvollstreckung durch Gerichtsvollzieher oder eine Einkommenspfändung.

Die Verbraucherzentrale warnt die Angeschriebenen eindringlich davor, auf die Forderungen einzugehen:

Das sind leere Drohungen. Eine Pfändung ist ohne einen rechtskräftigen Titel wie einen Vollstreckungsbescheid oder ein Gerichtsurteil nicht möglich.

Der Lotto-Betrug sei zudem auf den ersten Blick daran zu erkennen, dass in dem Schreiben keine konkreten Angaben zum Gläubiger enthalten seien. Die Betroffenen sollten sich von daher „nicht einschüchtern lassen und die Forderung keinesfalls bezahlen“, so die Organisation.

Nicht existente Absender

Ihren Angaben zufolge seien die betrügerischen Schreiben im Auftrag einer „Euro Lotto Zentrale“ derzeit massenhaft im Umlauf. Dabei werde versucht, mittels der Nennung einer Kanzlei als Adressat einen seriösen Anschein zu erwecken.

Der Haken: Nach Recherchen der Verbraucherschützer seien im bundesweiten Anwaltsregister gar keine Anwälte mit den angegebenen Namen zu finden. Für die fehlende Seriosität der Mahnbriefe sprächen zudem die Rechtschreibfehler, die sich in den Briefen fänden.

Die Verbraucherzentrale weist ebenfalls darauf hin, dass derlei Verträge, wenn sie denn abgeschlossen worden seien, ohne schriftliche Bestätigung keine Gültigkeit besäßen. Dies gelte für Verträge mit Telekommunikations- oder Energieanbietern ebenso wie für Vereinbarungen mit Glücksspiel- und Lotto-Betreibern.

Wie wahllos die Betrüger bei der Auswahl ihrer Opfer mitunter vorgehen, deckte die Rottweiler Zeitung Ende vergangener Woche auf. Demnach habe eine betagte Seniorin ebenfalls einen solchen Brief in der Post entdeckt.

Der Dame sei die betrügerische Absicht jedoch umgehend klar geworden, denn angeblich habe ihr Ehemann den Vertrag abgeschlossen. Dieser sei jedoch bereits im Jahr 2009 verstorben, so die Zeitung. In diesem Fall hätten die Betrüger von vornherein keine Chance mit ihrer Masche gehabt.