Freitag, 29. März 2024

Streit um geöffnete Wettbüros in NRW

Leuchtschrift OPEN

Deutschland befindet sich im harten Lockdown. Alle nicht essenziellen Geschäfte sind geschlossen. Auch Restaurants, Bars, Spielhallen und Casinos dürfen keine Kunden empfangen. In Nordrhein-Westfahlen sorgt derzeit die Tatsache für Unmut, dass Wettbüros weiterhin geöffnet bleiben dürfen. Dies berichtete 24Vest am Donnerstag.

Einwohner der Stadt Recklinghausen hätten sich in den sozialen Medien darüber beschwert, dass Spieler weiterhin Wetten in Wettbüros platzieren könnten, während Friseursalons und Kosmetikstudios geschlossen bleiben müssten.

Auch in der Stadt Moers sorge für Irritation, dass die Wettbüros trotz des harten Lockdowns weiterhin geöffnet seien. In der Stadt Lünen soll bereits die die Polizei angerückt sein, weil Anwohner Verstöße gegen die Corona-Schutzverordnungen vermutet hätten.

Ähnlich sehe es in Lennestadt, Wesel und Duisburg aus. Dort bildeten sich vor den Wettbüros Menschentrauben. Kunden gingen ein und aus und träfen sich vor dem Geschäft zu einem Gespräch.

Eine Mitarbeiterin eines Wettbüros in Wesel erklärt:

Drei Besucher dürfen bei uns gleichzeitig ins Geschäft, können kurz ihren Wettschein abgeben und müssen dann wieder gehen.

Sportwetten in NRW unter Auflagen erlaubt

Die Wettannahmestellen in Nordrhein-Westfahlen sind zwar geöffnet, allerdings ist der Betrieb nur eingeschränkt gestattet. Dies ist in der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 festgelegt.

Sportwetten „To-Go“

In der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Bundeslandes Nordrhein-Westfahlen vom 7. Januar 2021 heißt es in § 10 Abschnitt 4 (1a) in Bezug auf die Regelungen für Freizeit- und Vergnügungsstätten:

„In Wettannahmestellen, Wettbüros und so weiter ist nur die Entgegennahme der Spielscheine, Wetten und so weiter gestattet. Ein darüber hinausgehender Aufenthalt in den betreffenden Einrichtungen (etwa zum Mitverfolgen der Spiele und Veranstaltungen, auf die sich die Wetten beziehen) ist unzulässig. Die Anzahl von gleichzeitig in den Geschäftsräumen anwesenden Kundinnen und Kunden darf eine Person pro zehn Quadratmeter nicht überschreiten.“

Auf Anfrage von Lokalplus NRW zur Begründung dieser Regelung heißt es vonseiten der Landesregierung: Da in der Annahmestelle die Live-Verfolgung der Wetten nicht möglich sei, entfalle ein wesentlicher Anreiz, die Wetten in einem Wettbüro statt online zu platzieren.

Den Bürgern sei dies allerdings nur schwer zu vermitteln, so der Stadtsprecher von Moers, Klaus Janczyk. Eigentlich dürften nur die Geschäfte geöffnet bleiben, die dem täglichen Bedarf dienten. Die Stadt müsse aber die Verordnung der Landesregierung umsetzen.