Dienstag, 16. April 2024

Bundesrat: Bald härtere Besteuerung für Online-Poker und -Spielautomaten?

Bundestag

Der Bundesrat will das Rennwett- und Lotteriegesetz überarbeiten und in diesem Zuge Online-Poker und das virtuelle Automatenspiel genauso besteuern wie andere Formen des Glücksspiels. Einen diesbezüglichen Gesetzentwurf legte der Bundesrat am Freitag vor.

Mit diesem Schritt soll eine Lücke im Rennwett- und Lotteriegesetz geschlossen werden. Dieses weise keinerlei Vorgaben zur Besteuerung von Online-Poker auf. Im Hinblick auf das Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags 2021 am 1. Juli sei die Ergänzung jetzt notwendig.

So heißt es in dem Entwurf:

Der Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag – GlüStV) ermöglicht die legale Teilnahme an Glücksspielarten, die bisher in Deutschland nicht erlaubt waren. Hierzu gehören u. a. das virtuelle Automatenspiel und Online-Poker. Für diese beiden Glücksspielarten werden zukünftig bundesweit einheitlich von der zuständigen Aufsichtsbehörde Erlaubnisse erteilt, so dass sie in allen Ländern gleichermaßen angeboten werden dürfen. Für die genannten Glücksspielarten bedurfte es aufgrund der fehlenden Erlaubnisfähigkeit bisher keiner adäquaten Steuervorschriften.

Zudem seien die Regelungen des Rennwett- und Lotteriegesetzes veraltet und entsprächen nicht mehr den aktuellen Verhältnissen und Bedürfnissen. Dies gelte auch für die steuerrechtlichen Angelegenheiten. Der gesamte Bereich müsse nun überarbeitet und den aktuellen Erfordernissen angeglichen werden.

Wie sollen Online-Poker und -Spielautomaten besteuert werden?

Sowohl die virtuelle Automatensteuer als auch die Online-Poker-Steuer sollen sich nach dem geleisteten Spieleinsatz richten und 5,3 % abzüglich der Lotteriesteuer von 20 % betragen. Dies betreffe nicht das terrestrische Pokerspiel und auch nicht die Pokerspiele mit Bankhalter an einem virtuellen Tisch.

Die Bemessungsgrundlage zur Besteuerung von Online-Poker

Die Online-Pokersteuer sowie die Online-Spielautomatensteuer sollen sich nach dem Spieleinsatz richten. Dieser umfasse alle Aufwendungen des Spielers zur Teilnahme am Online-Poker und Automatenspiel.

Das Online-Pokerspiel beginne in dem Augenblick, in dem der Spieler seine erste Karte erhalte und ende mit dem Verlassen des Spieltisches.

Die vorgeschlagenen Änderungen sollen die Ziele des Glücksspielstaatsvertrags unterstützen und das bisher illegale Spielangebot in die Legalität überführen. So sollen auch Spielsucht und andere negative Begleiterscheinungen des Glücksspiels bekämpft werden.

Auf der anderen Seite müssten die Anbieter ihre Auszahlungsquoten von rund 96 % auf 90 % senken. Für in Deutschland lizenzierte Betreiber könnte es problematisch werden, mit der Konkurrenz aus dem Ausland mitzuhalten, die weitaus bessere Quoten biete, berichtete heute der ISA-Guide. Dies könnte zur Abwanderung der Spieler auf nicht-lizenzierte Anbieter bewirken und den Kanalisierungsauftrag gefährden.

Der Entwurf solle nun der Bundesregierung zugeführt werden, damit diese dazu Stellung beziehen könne. Anschließend solle der Bundestag über eine Verabschiedung entscheiden.