Donnerstag, 25. April 2024

Glücksspiel in Bremen: Stehen die Wettbüros vor dem Aus?

Ulrich Mäurer Innensenator Bremen Bremens Innensenator Ulrich Mäurer forciert das Vorgehen gegen Wettbüros (Bild: Senatspressestelle)

In Bremen könnten auf Sportwetten-Fans harte Zeiten zukommen. Wenn es nach dem Willen des Innensenators Ulrich Mäurer (SPD) geht, dürften die Wettbüros in naher Zukunft geschlossen werden. Am Mittwoch gab die Innenbehörde des Stadtstaates bekannt, dass sie an die betreffenden Anbieter Ablehnungsbescheide gesandt habe, die den Betrieb der Wettbüros zum illegalen Glücksspiel erklärten.

Offenlegung der Geldquellen gefordert

Auslöser des harten Vorgehens sei eine im Juli des vergangenen Jahres vorgenommene Änderung des Bremischen Glücksspielgesetzes. In dieser werde eine Forderung aus dem Glücksspielstaatsvertrag aufgegriffen. Dieser verpflichte Glücksspiel-Anbieter zur Offenlegung ihrer für die Geschäftsgründung genutzten Geldquellen. Bremen habe diesen Passus auf die Vermittler von Wettbüro-Angeboten ausgeweitet.

Mäurer erklärte dazu:

Wir betreten mit unserer Initiative rechtliches Neuland. Das ist immer ein gewisses Risiko. Aber das ist es uns wert.

Die Stadt begründet die Forderung mit ihrem Kampf gegen Geldwäsche. Auf diese Weise solle verhindert werden, dass für die Eröffnung der terrestrischen Wettbüros Gelder aus kriminellen Machenschaften wie Drogen- oder Menschenhandel eingesetzt würden.

Der Politiker betonte, dass dies ein guter Grund sei, „den Vermittlerinnen und Vermittlern auf den Füßen zu stehen und jeden Einzelfall genau anzuschauen.“ Dabei gehe es um bedeutende Summen. Die Behörde schätze, dass die Kosten für ein neues Wettbüros bis zu 120.000 Euro betragen könnten.

Behördenbriefe an die Franchisegeber

Damit die Wettbüros die Legalität ihrer Geldquellen belegten, habe das Ordnungsamt den vier in Bremen aktiven Franchisegebern Tipico, Happybet, Tipwin und Xtip entsprechende Schreiben zugesandt. Darin seien diese aufgefordert worden, den Ursprung der für die Eröffnung der Wettbüros verwendeten Gelder nachvollziehbar offenzulegen.

Die vier Franchisegeber sind in Bremen für 24 Wettbüros zuständig, die von derzeit zehn Franchisenehmern betrieben werden. Die Geschäfte sind bislang rechtlich lediglich geduldet. Da sie nach dem Glücksspielstaatsvertrag von den Behörden genehmigt werden müssen, haben die Franchisegeber die Erlaubnisse zum Betrieb von insgesamt 32 Sportwettbüros beantragt. Darunter sind acht Anträge für die Eröffnung neuer terrestrischer Spielstätten in dem Bundesland.

Da die Unterlagen zu den Finanzierungsquellen bisher von keinem der Antragstellenden eingereicht worden seien, habe die Behörde nun die entsprechenden Bescheide verschickt. Mit deren Erhalt stelle die Vermittlung in den Wettbüros ab sofort illegales Glücksspiel dar.

Aus diesem Grund seien den Unternehmen Schließungsverfügungen für die Geschäfte zugegangen. Sie hätten nun bis Anfang August Zeit, offen darzulegen, woher ihre Gelder stammten.

Polizeilich durchgesetzte Schließungen?

Die Innenbehörde betonte, dass im Falle des Ausbleibens der entsprechenden Nachweise die Schließung der Wettbüros sowie die Abnahme ihrer Außenwerbung drohe. Diese könne notfalls mit polizeilichen Mitteln durchgesetzt werden, so die kaum verhohlene Warnung.

Mäurer selbst gehe davon aus, dass die behördliche Aufforderung nicht unbeantwortet bleibe. In dem Statement der Innenbehörde erklärt er:

Wir rechnen mit viel Gegenwind von der anderen Seite.

Er erwarte, dass die Veranstalter gerichtlich gegen die Bescheide vorgehen dürften. Es gehe schließlich um viel Geld.

Widerstand vom Sportwettenverband

Wenige Stunden nach der Ankündigung wiesen die Sportwetten-Anbieter die Darstellung des Bremer Innensenators zurück. Stellvertretend erklärte der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) die angekündigten Schließungen der Wettbüros für rechtswidrig.

DSWV-Präsident Mathias Dahms kritisierte das Vorgehen der Stadt:

Ein rechtsstaatlich sauberes Vorgehen sieht anders aus. Dass nach Monaten ohne Reaktion seitens der Behörde nun plötzlich am selben Tag alle 32 Erlaubnisanträge abgelehnt wurden, lässt darauf schließen, dass es sich hierbei um einen willkürlichen, rechtlich fragwürdigen und vollkommen unverhältnismäßigen Akt handelt, der allein der Erreichung politischer Ziele dient.

Das Vorgehen habe nichts mit einem ordnungsgemäßen Verwaltungsverfahren zu tun, ergänzte Dahms. Er kündigte an, dass die Anbieter dagegen vor Gericht ziehen würden.