Dienstag, 23. April 2024

Werden Corona-Regeln für Spielhallen und Gäste zur Belastung­sprobe?

Mundschutz und Desinfektionsmittel

Seit Montag gelten im Saarland für Spielhallen und Wettbüros neue Corona-Richtlinien. Auch in Hessen, wo seit dem Wochenende wieder die Walzen rollen dürfen, wird von den Unternehmern die Einhaltung einer Vielzahl von Hygienemaßnahmen verlangt.

Doch für Spielhallenbetreiber und Gäste könnten die Hygieneregeln zur Belastung werden. Schon jetzt hält sich nicht jeder an die neue Ordnung.

Neue Corona-Verordnung im Saarland

Wie im Bundesland Schleswig-Holstein dürfen seit gestern auch im Saarland wieder die Spielhallen aufsperren. Bis zum 31. Mai müssen sich die Betreiber jedoch an einen neuen Hygieneplan zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie halten.

Spielhallen waren im Saarland seit dem 18. März geschlossen und durften seit dem 4. Mai wiedereröffnen. Damit hat das Bundesland früh einer Lockerung der Corona-Restriktionen zugestimmt. In anderen Bundesländern, wie beispielsweise Berlin, sollen Spielhallen erst Anfang Juni wieder öffnen dürfen.

So sollen Warteschlangen vor den Eingängen vermieden und der soziale Kontakt mit Gästen auf das Minimum beschränkt werden, berichtet das Branchenmagazin games&business unter Berufung auf eine Mitteilung des Automaten-Verband Saar.

Darüber hinaus soll ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Spielgeräten und eine Maskenpflicht gelten.

Datenerfassung bereitet in Hessen Sorgen

Auch der Hessische Münzautomaten-Verband (HMV) teilt mit, dass seit dem 15. Mai bis mindestens zum 5. Juni 2020 eine neue Hygieneverordnung gilt. Neben einer Abstandspflicht wird auch eine Erfassungspflicht für Gastinformationen verlangt. Wie es in der „Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung“ heißt, müssen:

„Name, Anschrift und Telefonnummer der Gäste zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen von der Betriebsinhaberin oder dem Betriebsinhaber erfasst werden; diese haben die Daten für die Dauer eines Monats ab Beginn des Besuchs geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte für die zuständigen Behörden vorzuhalten (…).“

Fraglich dürfte sein, ob die Spielhallengäste durch die Zwangsdatenabgabe nicht von einem Besuch in den Etablissements abgeschreckt werden könnten.

Gäste verletzen Corona-Regeln in Bayern und Baden-Württemberg

In Bayern und Baden-Württemberg, wo Spielhallen schon seit dem 11. Mai den Betrieb fortgesetzt haben, kam es bereits zu Verstößen gegen neue Corona-Richtlinien.

Wie das Newsportal Nordbayern berichtet, habe ein 53-Jähriger am Samstagabend gegen die Maskenpflicht in einer Spielhalle verstoßen und ein Hausverbot erhalten. Nach einer Missachtung des Hausverbots soll er die heraneilende Polizei angegriffen haben.

Verletzungen der Vorschriften für Mund-Nasen-Bedeckungen seien am Wochenende auch bei neun Kontrollen der Stuttgarter Polizei registriert worden.