Freitag, 26. April 2024

Lockdown bis 10. Januar verlängert: Spielbanken, Casinos und Spielhallen weiterhin geschlossen

Brandenburger Tor

Die Ministerpräsidenten der Länder und Kanzlerin Angela Merkel haben am Mittwoch eine Verlängerung des Lockdowns bis zum 10. Januar beschlossen. Spielhallen, Casinos, Spielbanken, gastronomische Betriebe und Freizeiteinrichtungen müssen weiterhin geschlossen bleiben.

Für die Betreiber der Spielbanken ist diese Entscheidung ein harter Schlag, da sie das gesamte Weihnachts- und Neujahrsgeschäft verlieren. Die einzigen Profiteure der Verlängerung der Restriktionen dürften die Online-Casinos sein.

Deutschland sei noch sehr weit entfernt vom Zielwert, erklärt Merkel. Es solle ein Wert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen erreicht werden.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder könne sich sogar eine Verschärfung der Maßnahmen vorstellen. So zitiert das Nachrichtenmagazin n-tv den CSU-Chef:

Die Frage ist, ob wir das Land die ganze Zeit in dieser Art von Halbschlaf halten können – oder ob wir nicht irgendwann noch mal überlegen müssen, an einigen Stellen sehr deutlich und konsequent tiefer heranzugehen.

Für einen eigenen Weg könnten sich jedoch die Bundesländer Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern entscheiden. So erklärt die Ministerpräsidentin von MV, Manuela Schwesig, dass der Gipfel am 15. Dezember erst darüber entscheiden werde, ob der Lockdown bis zum 10. Januar verlängert werde.

Mecklenburg-Vorpommern weist wie Schleswig-Holstein eine niedrige Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner auf. Ob Casinos, Spielbanken und Spielhallen dort bereits an den Weihnachtsfeiertagen ihren Betrieb wieder aufnehmen könnten, ist jedoch noch nicht klar.

Glücksspiel- und Wett-Branche kämpft gegen den Lockdown

Der Bundesverband Deutscher Automatenunternehmer (BA) wehrt sich weiterhin gegen die Schließungen der Spielhallen und Casinos. Eine Umfrage, die der BA kürzlich bei seinen Mitgliedern in Bezug auf Hygienemaßnahmen und Infektionsgeschehen durchgeführt hatte, habe ergeben, dass in den Spielstätten weder beim Personal noch bei den Gästen Infektionsfälle aufgetreten seien.

In den Betrieben würden die Hygienebestimmungen nahezu flächendeckend umgesetzt. So hätten alle Befragten die Spielautomaten regelmäßig desinfiziert und 99,5 % stellten Desinfektionsmittel bereit. 99,1 % der Teilnehmer hätten zudem Hinweisschilder in ihren Räumlichkeiten angebracht.

Der Verband fordert daher:

Es gibt keine Anzeichen dafür, dass die Spielhallenbetriebe Infektionsherde sind. Aufgrund des Lockdowns sind nun aber viele Aufstellunternehmen existenziell bedroht.

Teilerfolg für Wettbüro in Sachsen-Anhalt

Einen Teilerfolg erzielte vergangene Woche eine Betreiberin eines Wettbüros in Sachsen-Anhalt. Diese hatte sich zuvor in einem Eilverfahren gegen die Schließung an das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Magdeburg gewandt.

In der Urteilsbegründung heißt es, dass staatliche Lottoannahmestellen von den Regelungen des Teil-Lockdowns nicht betroffen seien. Dies sei ein Widerspruch, entschied der Richter.

Dieser bestehe darin, dass private Anbieter schließen müssten, staatliche Lotto-Annahmestellen jedoch geöffnet bleiben könnten, zumal es dort einen Anreiz für eine längere Verweildauer gebe, da weitere Waren angeboten würden.

Privaten Anbietern auf der anderen Seite zu verbieten, für die reine Abgabe von Wetten ohne weiteres Verweilen zu öffnen, sei unverhältnismäßig. Verordnete Maßnahmen müssten sich schlüssig in ein Gesamtkonzept einfügen.