Dienstag, 23. April 2024

1,15 Mio. EUR aus Sondervermögen: Erzbistum Köln begleicht Spielschulden von Geistlichem

Kölner Dom schwarzweiß Die Tilgung von Spielschulden eines Geistlichen durch das Erzbistum Köln sorgt für Kritik (Quelle:unsplash.com/Lucas Carl)

Das Erzbistum Köln hat die Tilgung von Schulden in Höhe von knapp einer halben Million EUR eines seiner Geistlichen übernommen. Die Verbindlichkeiten sollen unter anderem aus dem Glücksspiel gestammt haben. Weitere 650.000 EUR flossen in diesem Kontext ans Finanzamt.

Dies bestätigte die Institution in dieser Woche Medienvertretern gegenüber. Zuerst hatte der Kölner Stadtanzeiger (KStA) die Vorgänge öffentlich gemacht. Besondere Schärfe erhält der Sachverhalt dadurch, dass die Gelder aus einem kirchlichen Sondervermögen stammten, aus dem auch Opfer von Missbrauch durch Kölner Geistliche Zahlungen erhalten. Einem Kirchenrechtler zufolge seien die Zugriffe hierauf rechtswidrig erfolgt.

Zahlung von Spielschulden als „Bedürfnis des Bistums“

Die Liste öffentlich bekannter, als fragwürdig erachteter Entscheidung von Verantwortlichen im Erzbistum Köln wurde in dieser Woche um einen weiteren Punkt verlängert.

Wie am Donnerstag zuerst der KStA berichtete, hatte die Spitze der römisch-katholischen Diözese 1,15 Mio. EUR möglicherweise widerrechtlich aus dem Sondervermögen „Fonds für Bedürfnisse des Bistums (BB-Fonds)“ entnommen.

Laut Erzbistum Köln handelt es sich bei dem BB-Fonds um ein Sondervermögen, das „im Wesentlichen durch Abgaben von Klerikern aus vergangenen Jahrzehnten gebildet“ wurde. Unter anderem stammen die Anerkennungsleistungen für Opfer sexualisierter Gewalt durch Geistliche aus dem Fonds.

Im Dezember 2021 erklärte die Diözese, dass so seit 2010 knapp 1,5 Mio. EUR an die Betroffenen geflossen seien.

Zeitgleich gab das Erzbistum bekannt, zwischen 2019 und 2021 im Zuge der Aufarbeitung der Missbrauchsvorwürfe rund 2,8 Mio. EUR für Gutachter, Medienanwälte und Kommunikationsberater aufgewendet zu haben, ebenfalls aus dem BB-Fonds.

Zunächst seien zwischen Juli 2015 und Juni 2016 genau 493.697,82 EUR in die Tilgung von Schulden eines Priesters geflossen. Diese seien maßgeblich durch das Glücksspiel entstanden.

Jahre später sei den Verantwortlichen klargeworden, dass es sich bei den Zahlungen um lohnsteuerpflichtige Zuwendungen gehandelt habe.

Nach einer Selbstanzeige im Jahr 2020 seien weitere 650.000 EUR aus dem Fonds für die Lohnsteuer inklusive Zinsen an die Finanzbehörden geflossen. Die Anfrage, ob diese Summe auch 100.000 EUR zur Vermeidung eines Steuerverfahrens umfasst habe, habe das Erzbistum dem KStA gegenüber unbeantwortet gelassen.

Kirchenrechtler hält Vorgänge für rechtswidrig

Das Erzbistum hatte die Rechercheergebnisse bestätigt und erklärt, dass die Gelder „mit Rücksicht auf das Gemeindeleben“ zur Verfügung gestellt worden seien. Gegenüber der Süddeutschen Zeitung erklärte die Pressestelle am Donnerstagabend hierzu:

Wenn Priester in Not geraten, ist das Erzbistum Köln bemüht, im Rahmen der Fürsorgepflicht zu unterstützen. Wie dies im Einzelnen aussieht, ist jeweils vom konkreten Einzelfall abhängig.

Laut WDR gab das Bistum an, dass die finanziellen Probleme des Priesters bereits vor 2014 bekannt gewesen seien.

Die Art, auf welche die Gelder dem BB-Fonds entnommen wurden, hat auch Kirchenrechtler auf den Plan gerufen. So kritisierte der Münsteraner Kirchenrechtsprofessor Thomas Schüller den Zugriff auf das Sondervermögen als „eindeutig rechtswidrig“.

Die Verantwortlichen seien verpflichtet gewesen, die zuständigen Aufsichts- und Kontrollgremien vor den Transaktionen in die Vorgänge einzubinden. Zumal sei davon auszugehen, dass der Zugriff auf das Sondervermögen bei ausreichender Darlegung des Sachverhalts genehmigt worden wäre.

Die Erklärung des Bistums, dass eben „keine Gremien beteiligt werden mussten“, zeuge laut Schüller von einer „erschreckende[n] Unkenntnis oder Ignoranz der einschlägigen vermögensrechtlichen Bestimmungen“.

Weiterer Vertrauensverlust

In der öffentlichen Wahrnehmung scheinen die Vorgänge erneut in eine bereits tiefe Kerbe der Empörung zu schlagen. Die Tatsache, dass hohe Summen aus Kirchengeldern mehr oder minder direkt ins Glücksspiel geflossen sind, erschüttert das ohnehin brüchige Vertrauen in die katholische Kirche im Allgemeinen und das Erzbistum Köln im Besonderen weiter.

Unter anderem waren die Verantwortlichen in der Vergangenheit immer wieder durch einen problematischen Umgang mit dem Thema Missbrauch aufgefallen.

Via Social Media mehren sich nun erneut die Forderungen nach Kirchenaustritten. Andere Kommentatoren flüchten sich in Anbetracht der Vorgänge in Zynismus:

Um wen es sich bei dem großzügig von den Kölner Kirchenfürsten bedachten Geistlichen handelt und ob er noch als Priester tätig ist, ist öffentlich nicht bekannt. Auch zu seinem heutigen Umgang mit dem Glücksspiel liegen keine Informationen vor.

Klar scheint hingegen, dass das Bekanntwerden der Tilgung seiner Spielschulden aus Kirchengeldern gerade zu Ostern, dem höchsten Feiertag des Kirchenjahres, nicht die beste Werbung für das seit langem in der Kritik stehende Erzbistum Köln sein dürfte.