Freitag, 19. April 2024

Lottobetrug: Spielerin um halbe Million Euro geprellt

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In Hessen ist eine Frau beim Lotto betrogen worden. (Bild: pixabay)

In Darmstadt ist es jetzt zum Prozess gekommen, nachdem der Betreiber einer Lottoannahmestelle eine Frau um den Großteil ihres Lottogewinns gebracht hatte. Die Spielerin hatte im Spiel 77 eine Summe von 477.777 Euro gewonnen, bekam von dem Betreiber jedoch nur 8.000 Euro ausgezahlt.

Das Amtsgericht Darmstadt unterstellte dem 65-Jährigen eine Betrugsabsicht und hat ihn diesen Mittwoch zu einer Bewährungsstrafe von drei Monaten verurteilt. Der Mann muss außerdem eine Geldstrafe in Höhe von 2.400 Euro zahlen. Damit bleibt das Gericht hinter den Forderungen der Staatsanwaltschaft zurück, die für 8 Monate und eine Strafzahlung von 3.600 Euro plädiert hatte. Der Verteidiger des Mannes gab an, eine Berufung in Betracht zu ziehen, räumte jedoch gleichzeitig ein, sein Mandant habe sich sehr ungeschickt verhalten. Die Klägerin hat indes ihren gesamten, rechtmäßigen Gewinn erhalten, möchte jedoch anonym bleiben.

Klägerin erhält 8.000 statt 477.777 Euro

Der Lottoschein der Klägerin war in der Annahmestelle des Angeklagten bereits am 31. März 2017 eingelesen worden, zum Urteil durch das Amtsgericht Darmstadt kam es jedoch erst jetzt. Am Terminal der Annahmestelle, die sich im hessischen Kreis Offenbach befindet, wurde damals vor knapp einem Jahr ein sogenannter „Zentralgewinn“ angezeigt. Darunter versteht man einen Gewinn über 8.000 Euro.

Anstatt die Frau jedoch über ihre exakte Gewinnsumme in Höhe von 477.777 Euro zu informieren und eine Überweisung in Auftrag zu geben, zahlte der Betreiber der Gewinnerin den Betrag von 8.000 Euro in bar aus.

TV-Reportage berichtet vor Betrug über Gewinn

Gerichtssaal mit Hammer und Bildschirmen

Das Amtsgericht Darmstadt hat entschieden (Bild: pixabay.com)

Nachdem der Angeklagte der Lottospielerin ihren angeblichen Gewinn ausgezahlt hatte, behielt der den Gewinnerschein ein. Das Gericht geht davon aus, dass der Mann sich den restlichen Gewinn, immerhin fast eine halbe Million Euro, über einen Komplizen selbst auszahlen lassen wollte. Dieses Vorgehen sei nötig gewesen, da Betreiber im eigenen Geschäft nicht Lotto spielen dürfen. Der Klägerin, die mit ihrem Schein an einer weiteren Ziehung teilnehmen wollte, hatte er zuvor ohne ihr Wissen einen neuen Lottoschein mit geänderter Losnummer ausgestellt. Dies sei ihr erst später zu Hause aufgefallen.

Der 65-Jährige sagte vor Gericht aus, er habe ohne Betrugsabsicht gehandelt. Stattdessen sei er lediglich etwas durcheinander gewesen, nachdem kurz zuvor ein Fernsehteam einen Beitrag in seinem Geschäft gedreht hatte. Grund dafür war die Bekanntgabe von Lotto Hessen, dass ein in seiner Annahmestelle ausgegebener Spielschein den besagten Gewinn in Höhe von 477.777 Euro erzielt hatte, der Gewinner aber noch gesucht werde.

Rentnerin in Bayern nur „versehentlich“ Lottomillionärin

Eine 70-jährige Dame aus Oberfranken in Bayern hat Mitte Januar ebenfalls für Aufsehen gesorgt. Sie hatte nur versehentlich einen anderen Wochentag für die Ziehung angekreuzt und auf diese Weise eine Summe von 1,9 Millionen Euro gewonnen. Sie spiele traditionell mittwochs, sagte die unerwartete Millionärin, habe aber diesmal unabsichtlich den Samstag angekreuzt.

Gewinnerin will ihre Anonymität bewahren

In den USA ist es indes zu einem besonders kuriosen Fall gekommen. Eine Frau aus New Hampshire an der Ostküste der USA hatte Anfang des Monats in der amerikanischen Powerball-Lotterie eine Summe von 560 Millionen Dollar gewonnen. Es ist jedoch fraglich, ob sie den Betrag auch erhält. In den USA bestimmt das Gesetz, dass vor einer Auszahlung der Name des Gewinners, sein Wohnort sowie die exakte Gewinnsumme veröffentlicht werden muss. Dies lehnt die Gewinnerin ab.

Die Frau strebt nun eine Klärung vor Gericht an. Ihr Anwalt hat erklärt, dass sie den Gewinn zwar erhalten, ihre Identität dabei jedoch nicht offenlegen möchte. Seine Mandantin wolle ihr Leben in der Gemeinde unbehelligt fortsetzen. Am 21. Februar soll der Fall angehört werden.