Dienstag, 16. April 2024

Italien: Google wegen unerlaubter Glücksspiel-Werbung abgestraft

Google Ads Logo

Die italienische Aufsichtsbehörde für das Kommunikationswesen (AGCOM) hat am Donnerstag eine Geldstrafe an Google Ireland Limited verhängt. Wie die Behörde per Pressemitteilung bekannt gegeben hat [Seite auf Italienisch], soll Google gegen das in Italien geltende Werbeverbot für Online-Glücksspiel verstoßen haben.

Der Verstoß sei über die von Google Ireland Limited betriebene Werbeplattform Google Ads erfolgt. Dort sei ein Direktlink zur Anmeldeseite des französischen Online-Casinos SublimeCasino platziert worden. Hierbei handle es sich um ein Echtgeld-Online-Casino ohne italienische Lizenzierung.

Problematisch sei jedoch nicht der Umstand, dass über Google ein Link zum genannten Online-Casino verbreitet worden sei, sondern dass der Anbieter Google konkret für das Verbreiten des Links als Werbebotschaft entlohnt habe. Dies verstoße eindeutig gegen das 2018 verabschiedete „Decreto Dignità“.

Im Juli 2018 verabschiedete die italienische Regierung das sogenannte „Decreto Dignità“, ein Gesetzesdekret, welches das Steuersystem vereinfachen und Angestellte vor sozialer Unsicherheit in Bezug auf ihre Erwerbstätigkeit schützen soll. Darüber hinaus beinhaltet das Dekret einen Artikel, der ein flächendeckendes Werbeverbot für Glücksspiel, inklusive Sportwetten, vorsieht. Das Werbeverbot gilt seit Sommer 2019 und betrifft nicht nur direkte Werbespots und -anzeigen, sondern auch das Sponsoring im Fußball und anderen Sportarten.

Strafe in Höhe von bis zu 100.000 Euro möglich

Google dürfe als Suchmaschine zwar grundsätzlich Online-Casinos hosten, jedoch nicht im Bereich der Google Ads auflisten. Ohne Zweifel sei das Unternehmen sich dessen bewusst gewesen.

So habe es schließlich nach Inkrafttreten des Dekretes zahlreiche Online-Glücksspiel-Anbieter informiert, deren Werbebotschaften nicht mehr verbreiten zu dürfen.

Anschließend hätten sich insbesondere die in Italien legalen Betreiber aus Google zurückgezogen. Illegale Betreiber seien jedoch noch immer vertreten. Dagegen wolle die Behörde verstärkt vorgehen. Die jetzige Strafe könnte folglich erst der Anfang sein.

AGCOM beruft sich dabei auf EU-Recht. Nach der Norm 2019/1150 dürfe die italienische Behörde auch an Anbieter mit Sitz im Ausland Geldstrafen verhängen, wenn diese ihre Dienstleistungen innerhalb Italiens anbieten.

Wie hoch die Strafe ausfallen könnte, hat AGCOM selbst in ihrer Mitteilung nicht spezifiziert. In verschiedenen Medien ist jedoch die Rede von 100.000 Euro.