Donnerstag, 28. März 2024

Urteil bestätigt: Mr Green darf in Deutschland kein Glücksspiel anbieten

Goldener Richterhammer

In den letzten Monaten haben mehrere deutsche Gerichte gegen nicht lizenzierte Online-Casinos geurteilt. Einer der Anbieter ist der in Malta ansässige und lizenzierte Online-Glücksspiel-Betreiber Mr Green. Wie der deutsche Rechtsanwalt Daniel Kutz am Donnerstag über das Anwaltsportal Anwälte.de erklärt hat, habe das Kammergericht Berlin am 6. Oktober in zweiter Instanz geurteilt, dass das Casino seinen Service in Deutschland einstellen müsse.

Damit habe das Oberlandesgericht das zuvor in erster Instanz vom Landgericht Berlin gefällte Urteil bestätigt. Dieses habe entschieden, dass sich Online-Casinos nicht auf das EU-Recht der Dienstleistungsfreiheit berufen könnten. Ähnliches hatte zuvor in einem anderen Fall auch das Oberlandesgericht Koblenz erklärt.

Mr Green habe gegen das Urteil Berufung eingelegt, jedoch ohne Erfolg. So heiße es in dem jüngsten Urteil des Oberlandesgerichtes Berlin:

Zutreffend hat das Landgericht angenommen und dies ausgesprochen sorgfältig begründet (LGU 10-14), dass und warum die hier in Rede stehenden Vorschriften des § 4 Abs. 1, 4 und § 5 Abs. 5 GlüStV nicht in unionsrechtswidriger Weise den in Art. 56 AEUV geregelten freien Dienstleistungsverkehr beschränken […]. Hiergegen wendet sich die Berufung vergeblich.

Auch sei es entgegen verschiedener Presseberichte nicht korrekt, dass Online-Casinos mit Sitz im Ausland in Deutschland geduldet werden müssten, so Kutz. Eine Duldung scheide „aus Rechtsstaatlichkeitsgründen” aus.

Auch das Landgericht Traunstein hatte im Oktober ein Urteil gegen den Glücksspielanbieter Mr Green gefällt. In dem Fall entschied das Gericht zugunsten eines Klägers, der als Kunde von Mr Green 25.283,00 Euro verloren hatte. Das Gericht ordnete den Glücksspielbetreiber an, dem Spieler die verlorene Summe zurückzuzahlen, da die Zahlungen nach Ansicht des Gerichtes „rechtsgrundlos“ erfolgt waren.

Anzahl der Klagen und Urteile nimmt zu

Viele Anwälte werben damit, für ihre Klienten verlorene Online-Casino-Gelder einklagen zu können. Urteile wie die des Landgerichtes Traunstein bzw. des Berliner Landgerichtes und Kammergerichtes sind bisher dennoch eher selten.

Doch innerhalb des letzten Jahres scheinen sich deutsche Gerichte des Themas vermehrt anzunehmen und zugunsten der Casino-Spieler zu entscheiden. So berichtete die Tagesschau im Juni 2020, dass die Staatsanwaltschaft Hamburg drei Strafanzeigen gegen die Glücksspielanbieter Bwin, Tipico und Bet3000 prüfe.

Ende November wurde dann eine Klage der Zahlungsdienstleister Skrill und Neteller gegen einen Online-Casino-Kunden aus Deutschland verhandelt. Das zuständige Amtsgericht Neuss entschied, dass der Kunde die über die Zahlungsdienstleister an Online-Casinos überwiesenen Beträge nicht zurückerstatten müsse.

Inwieweit die bisherigen Klagen und Urteile jedoch abschreckend auf die nicht lizenzierten Anbieter wirken, bleibt fraglich. So sind alle der beklagten Online-Casinos nach wie vor für Spieler aus Deutschland zugänglich.