Samstag, 20. April 2024

Schweizer Kanton Jura diskutiert Anpassung ans Geldspielgesetz

Spielkarten

Die Regierung des Schweizer Kantons Jura (die Exekutive) hat seinem Parlament (der Legislativen) am Freitag ein Gesetzesprojekt zur Anpassung des kantonalen Glücksspielgesetzes an das neue Schweizer Geldspielgesetz vorgelegt.

Gleichzeitig schlägt die Regierung den Beitritt des Kantons zum Gesamtschweizerischen Geldspielkonkordat (GSK) und zur Glückspiel-Konvention der Romandie (CORJA) vor.

Ebenso wie die anderen 25 Kantone der Schweiz hat der Jura bis Ende dieses Jahres Zeit, sich auf kantonaler Ebene an das Geldspielgesetz anzupassen.

Ein Großteil der Kantone hat die entsprechende Vernehmlassung bereits begonnen und/oder abgeschlossen. Mit der Annahme des Schweizer Geldspielgesetzes verpflichten sich die Kantone zur Einhaltung der darin formulierten Regelungen, können darüber hinaus aber weitere Restriktionen einführen. Das Geldspielgesetz setzt damit lediglich die Mindestanforderungen, die in der gesamten Eidgenossenschaft erfüllt werden müssen.

Die Annahme des Geldspielgesetzes und die Beitritte in das GSK und die CORJA sollen dafür sorgen, dass die Glücksspielbranche auf gesamtschweizerischer Ebene vereinheitlicht wird.

So solle unter anderem ein Glücksspiel-Tourismus, der aufgrund rechtlicher Schlupflöcher in einigen Kantonen der Romandie entstehen könne, verhindert werden, heißt es im Dokument [Original auf Französisch].

Was ändert sich konkret im Kanton Jura?

Konkret jedoch werde sich auf gesetzlicher Ebene im Kanton Jura nicht allzu viel ändern. Eine der Änderungen betreffe zunächst kleine Pokerturniere, die außerhalb des einzigen Casinos des Kantons, des Casinos Barriere Courrendlin, veranstaltet werden.

Da das Schweizer Geldspielgesetz diese erstmals erlaube, seien die Kantone dazu angehalten, diese zu regulieren. Alternativ müsse der Kanton Pokerturniere innerhalb der kantonalen Grenzen untersagen.

Weiterhin sollen alle Kleinstlotterien, Tombolas und Gewinnspiele, bei denen mehr als 10.000 CHF (knapp 9.346 Euro) eingesetzt werden, einer offiziellen Genehmigung und Regulierung bedürfen.

Überarbeitung der kantonalen Gesetze erwünscht

Wie die Regierung in ihrem Gesetzesvorschlag erklärt, sei auch eine grundlegende Überarbeitung des strikt kantonalen Glücksspielgesetzes erwünscht. Derzeit gebe es zehn verschiedene Gesetzestexte, die sich mit dem Glücksspiel innerhalb des Kantons beschäftigen.

Insbesondere solle darüber beraten werden, welche (restriktiven) Sondergesetze für das Glücksspiel im Kanton Jura gelten sollen, die über das Schweizer Geldspielgesetz hinausgehen.

Es ist angemessen, sich mit der Frage des gesetzlichen Spielraumes auseinanderzusetzen, der den Kantonen zusteht. Dieser Spielraum ist sehr begrenzt und die wichtigsten Regelungen sind bereits im Bundesgesetz und den interkantonalen Konventionen festgelegt.

Ob das Parlament den Gesetzesvorschlag annehmen und ebenfalls eine Vernehmlassung starten wird, bleibt abzuwarten. Viel Zeit bleibt dem Kanton jedoch nicht mehr, um sich an das Geldspielgesetz anzupassen.