Donnerstag, 28. März 2024

Ministerium Niedersachsen: Zahlungsanbieter darf keine Online Casino Transaktionen durchführen

PC

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport untersagte in einem am heutigen Montagmorgen veröffentlichten Beschluss einem großen Zahlungsdienstleister die Durchführung von Transaktionen an Online Casinos. Dieses Verbot solle laut Ministerium für das gesamte Bundesgebiet gelten. Das Ministerium gab keine Informationen darüber preis, um welchen Bezahlanbieter es sich handele.

Der Zahlungsdienstleister dürfe laut der Verfügung keine Zahlungen mehr an Glücksspielbetreiber durchführen. Mit dieser Maßnahme wolle das Ministerium, das auch als Glücksspielaufsichtsbehörde fungiert, das nicht lizenzierte Online Glücksspiel unterbinden.

Boris Pistorius (SPD), der niedersächsische Minister für Inneres und Sport, sagte dazu:

„Wir setzen damit ein Zeichen und gehen davon aus, dass nun der Druck auch auf andere Zahlungsdienstleister zunimmt, ihre Geschäftsprozesse im Zusammenhang mit illegalem Glücksspiel neu zu ordnen, wenn dies nicht schon geschehen ist.“

Pistorius sagte weiter, dass das Online Glücksspiel keine Bagatelle sei, da es durch den Glücksspielstaatsvertrag verboten und zudem strafbar sei. Allerdings werde damit inzwischen ein milliardenschwerer Markt bewegt. Da die Unternehmen ihren Sitz im Ausland hätten, entzögen sich diese dem Zugriff der deutschen Behörden.

Zahlungsdienstleister sind zur Mitwirkung verpflichtet

Nach Paragraph 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrages ist das Online Glücksspiel untersagt. Ausnahmen bilden staatlich betriebene Lotterien. Aufgrund einer Sonderregelung dürften auch Sportwetten angeboten werden.

Allerdings schließe diese Ausnahme Online Casinos und auch virtuelle Pokerspiele nicht ein. Angebot und Nutzung von Online Spielautomaten, Blackjack, Roulette und Video Poker im Internet seien laut Gesetz nicht nur verboten, sondern auch strafbar. Gerichte hätten nach Aussage von Pistorius dieses Verbot bereits bestätigt.

Dennoch könne auf die Glücksspielangebote immer noch zugegriffen werden, denn die Anbieter mit Sitz im Ausland entzögen sich dem Zugriff der deutschen Behörden. Aus diesem Grunde sollten nun die Finanzdienstleister dazu beitragen, nicht rechtmäßige Glücksspielangebote zu unterbinden.

Pistorius kommentierte:

„Die Zahlungsdienstleister tragen hier eine wichtige Verantwortung. Sie sind gesetzlich aufgefordert, Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel zu unterlassen.“

Keine Zahlung, kein Glücksspiel?

Hinter dem neusten Beschluss des Ministeriums stehe der Gedanke, dass die Zahlungsdienstleister hinsichtlich des unerlaubten Glücksspiels ein wichtiger Bestandteil seien.

Fiele dieser wesentliche Teil der Infrastruktur weg, könne dies die Aktivitäten der Online Glücksspielanbieter erheblich behindern, vorausgesetzt, die Zahlungsdienstleister verhielten sich gesetzeskonform und unterbänden die Transaktionen.

Minister Boris Pistorius

Boris Pistorius (SPD) glaubt an den Erfolg der Maßnahme. (Bild: commons.wikimedia.org, CC-BY-SA-3.0-Wolfgang Wilde)

Auf welche Art und Weise diese Mitwirkung stattfinde, sei den jeweiligen Zahlungsanbietern selbst überlassen.

Sollten sich die Unternehmen nicht an den Beschluss halten, könne die Kooperation mit den Glücksspielunternehmen behördlich angeordnet werden.

Pistorius sagte, dass einige Zahlungsdienstleister bereits entsprechend reagiert und den Zahlungsverkehr eingestellt hätten.

Der Minister sagte dazu, dass die erfolgreichen Maßnahmen einiger Zahlungsdienstleister zeigten, dass es durchaus möglich sei, effektiv vorzugehen.

Da ein Unternehmen nicht auf die Aufforderung des Ministeriums reagiert und den Zahlungsverkehr nicht eingestellt habe, habe das Glücksspielkollegium nun mit einer Untersagungsverfügung reagieren müssen.

Gelten die Einschränkungen auch für Schleswig-Holstein?

Es stellt sich nun die Frage, ob denn diese Untersagungsverfügung gegen den Zahlungsdienstleister auch für Schleswig-Holstein gilt, zumal das nördlichste Bundesland sich wieder für einen Sonderweg in Sachen Online Glücksspiel entschieden hatte.

In einem Zusatz des Paragraphen 2 des Glücksspielgesetzes heißt es nämlich, dass das Internetverbot des Paragraphen 4 Abs. 4 insoweit nicht gelte. Auf der anderen Seite ist das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport aber für ganz Deutschland zuständig und es ist davon auszugehen, dass auch gegen andere Zahlungsdienstleister Untersagungsverfügungen erlassen werden könnten.

Während in Deutschland hinsichtlich der Regulierung der Online Casinos immer noch keine Einigung erzielt werden konnte, floriert der nicht regulierte Glücksspielmarkt weiter.

Laut einer im Jahre 2017 durchgeführten Studie seien Bruttoerträge in Höhe von 2,14 Milliarden Euro erwirtschaftet worden. Die Erlöse der geduldeten Sportwetten seien nicht inkludiert.

Es ist angesichts der immer neu aufgestellten Regelungen einzelner Behörden fraglich, ob zeitnah eine Einigung erzielt wird. Indes wächst der unregulierte Markt in Deutschland weiter, was nicht nur bei den Spielern für Unsicherheit sorgt, sondern auch bei den Betreibern, die sich für eine Glücksspielregulierung und Lizenzierung in Deutschland aussprechen.