Freitag, 19. April 2024

Einbruch und Raub: Täter nehmen Spielhallen ins Visier

Einbruchspuren an Tür

Mit Eintritt in die dunkle Jahreszeit steigen oft die Aktivitäten von Einbrechern und Räubern. In dieser Woche traf es unter anderem drei Spielhallen in Nordrhein-Westfalen. Derweil sucht die rheinland-pfälzische Polizei mit Videomaterial nach einem Täter, der Angestellte eines Spielcasinos unter Androhung von Waffengewalt zur Herausgabe von Bargeld zwang und unerkannt mit seiner Beute entkam.

Räuber in Plastiksandalen

Aufgrund ihrer Bargeldbestände und meist schwacher personeller Besetzung erscheinen Spielhallen Kriminellen oft als lohnenswertes Ziel. Dies mussten jüngst auch mehrere Betreiber und Angestellte in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz erfahren.

So fahndet die Kriminalpolizei Trier mittlerweile mit Videomaterial nach einem bewaffneten Raubüberfall auf eine Spielhalle am 7. Oktober nach dem Täter.

Dieser hatte den einzigen anwesenden Mitarbeiter mit einer Pistole bedroht und ihn so zur Herausgabe der Kassenbestände und seiner eigenen Geldbörse gezwungen. Bei der Tatbegehung sei der Mann ungewöhnlich gekleidet gewesen:

Auffällig an seiner Maskierung waren ein blauer Bauarbeiterhelm sowie blaue Gummihandschuhe. Ebenfalls auffällig war, dass er mit dunklen sogenannten Crocs beschuht war.

Keine Beschreibung liegt zu dem oder den Gesuchten vor, die sich laut Polizei in der Nacht zum Donnerstag dieser Woche an der Eingangstür einer Spielhalle im nordrhein-westfälischen Drolshagen zu schaffen gemacht haben. Veröffentlichte Tatortfotos zeigen den beschädigten Eingang, an dem offenbar massiv mit einem Hebelwerkzeug hantiert wurde. Der Erfolg blieb jedoch aus.

So gehen die Ermittler davon aus, dass die Verantwortlichen unverrichteter Dinge flüchteten, nachdem sie bei ihrem Einbruchsversuch den Alarm ausgelöst hatten. Im Inneren der Spielhalle seien keine Beschädigungen festgestellt worden. Der Sachschaden liege dennoch im dreistelligen Bereich.

Täter kam als Horror-Clown

Weniger glimpflich ging die Sache für eine Spielhallenangestellte in derselben Nacht in Unna aus. Laut Polizeimeldung bedrohte ein bislang Unbekannter die 57-Jährige mit einer Waffe und forderte sie auf, ihm den Inhalt der Kasse auszuhändigen.

Auf ihre Erklärung, dass sie diese nicht öffnen könne und die Einnahmen bereits abgeholt worden seien, habe der Täter gedroht, sie zu erschießen. Um seine Entschlossenheit zu unterstreichen, habe er sodann einen Schuss in die Luft abgefeuert.

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Raub (§ 249 StGB) und räuberischer Erpressung (§ 255 StGB). Beim Raub setzt der Täter Gewalt oder Drohungen ein, um sich dann selbst der Beute zu bemächtigen. Bei der räuberischen Erpressung wird das Gegenüber gezwungen, die Beute auszuhändigen. Beide Delikte gelten als Verbrechen und werden mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr geahndet.

Letztlich sei der Mann, der als 20 bis 30 Jahre alt beschrieben wird, mit einer kleinen Geldkassette aus der Spielhalle geflohen. Die Beute belaufe sich laut Polizei auf eine Summe im niedrigen zweistelligen Bereich.

Erst zwei Tage zuvor war es in Dortmund zu einem Spielhallen-Überfall gekommen. Am helllichten Tag hatte ein Mann sein kriminelles Glück im Stadtteil Nette herausgefordert.

Als eine Art Horror-Clown hatte der Täter sein Gesicht unter einer an die Filmreihe SAW angelehnte Maske verborgen und den Angestellten mit einer Waffe bedroht. Doch auch hier war weder Bargeld vorhanden noch ließen sich die Spielautomaten öffnen. Der von Zeugen als jugendlich beschriebene Täter flüchtete unverrichteter Dinge.