Dienstag, 16. April 2024

Schweden veröffentlicht Gesetzesnovelle für Glücksspiele

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In Schweden tritt bald ein neues Glücksspielgesetz in Kraft. (Bild: wiwo.de)

In Schweden nimmt das neue Glücksspielgesetz langsam Gestalt an. Dieser Tage wurde nun die spannend erwartete jüngste Fassung des neuen Rechtsakts veröffentlicht. Die Regierung vergibt auf Grundlage des Gesetzes neue Lizenzen für Online Casinos und Sportwetten. Anders als noch im März angekündigt, wird die Bewerbungsphase jedoch nicht am 1. Juli 2018, sondern erst am 1. August dieses Jahres beginnen.

Weitere zentrale Themen des Glücksspielgesetzes sind die internationale Zusammenarbeit, verantwortungsvolles Spiel und Spielsuchtprävention, die Arbeit des neuen Kontrollorgans und anfallende Gebühren sowie Lizenzzahlungen. Für die Einhaltung und Durchsetzung der neuen Regeln wird die schwedische Lotteriinspektionen als neue Aufsichtsbehörde eingesetzt.

Lizenzbewerbung für 38.000 Euro

Slots im Casino

Slots im Casino (Bild: pixabay.com)

Die Bewerbungsphase für die neuen Lizenzen beginnt zwar bereits diesen Sommer, das gesamte Gesetz wird jedoch erst am 1. Januar 2019 in Kraft treten. Wer sich ab dem 1. August für eine schwedische Lizenz bewerben will, muss tief in die Tasche greifen: Die Bewerbung um eine Zulassung für das Angebot von Online Casinospielen wird nur gegen Zahlung von umgerechnet 38.800 Euro entgegengenommen. Anbieter, die sowohl Casino als auch Sportwetten anbieten wollen, müssen einen Betrag von rund 74.000 Euro zahlen, um im Bewerbungsprozess berücksichtigt zu werden.

Die Anzahl der zu vergebenden Lizenzen ist unbegrenzt in Schweden, sodass eine Lizenz immer dann gewährt wird, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Anbieter unterliegen einer 18%igen Steuer auf ihre Bruttoumsätze. Steuern auf Spielaufkommen oder Gewinne gibt es nicht.

Spielerschutz rückt in den Mittepunkt

Das neue Glücksspielgesetz wird ab 2019 die bereits bestehende schwedische Gesetzgebung ablösen. Das neue Konzept legt einen stärkeren Fokus auf den Bereich Spielerschutz und Verantwortungsübernahme seitens der Anbieter und der Regierung. Dazu gehören unter anderem die folgenden, verbindlichen Voraussetzungen für Anbieter:

Möglichkeit der Selbstsperre für spielsuchtgefährdete Spieler

Möglichkeit der Abstellung bestimmter Inhalte, sodass diese nicht weiter angezeigt werden

Ausschließliche Bewerbung von geprüften und zugelassenen Spielen durch die schwedische Aufsichtsbehörde

Einmalige Nutzung von Boni als Anreiz zur Anmeldung und ausschließlich zum Zeitpunkt des ersten Spiels

Zum Schutz vor illegalen Anbietern hat die schwedische Regierung außerdem die Möglichkeit, nicht lizenzierte Anbieter zu sperren und den Zugang zu ihren Webseiten zu blockieren. Zahlungen zwischen Spielern und potenziell illegalen Anbietern können ebenfalls gestoppt werden.

Schweden unterteilt Glücksspielmarkt in drei Bereiche

Das neue Gesetz unterteilt den schwedischen Glücksspielmarkt in drei Bereiche:

Offen/wettbewerbsorientiert: Neue Anbieter mit neuer Lizenz, die im Bereich Online Casino oder Sportwetten aktiv sind

Öffentlichkeitsrelevant: Wohltätigkeitsvereine, die Lotterien und Bingo zum Gemeinwohl anbieten

Staatlich: Betreiber landbasierter Spielhallen und Casinos sowie Automatenunternehmer

Für Glücksspiele für den guten Zweck fällt keine Steuer an, sie sind von den 18 % Abgaben auf den Bruttoumsatz befreit. Das neue Gesetz legt außerdem fest, welche Art von Spielen zukünftig in Schweden zugelassen ist. Erlaubt sind unter den neuen Lizenzen demnach Online Bingo, Online Slots, Würfel- und Kartenspiele sowie Roulette. Wetten auf Sportereignisse und Sportligen sind ebenfalls vollumfänglich zugelassen. Lediglich Galopp- und Trabrennen können Beschränkungen unterliegen. Die Glücksspielaufsicht ist darüber hinaus befugt, weitere Regeln aufzustellen, um unerlaubte Spielabsprachen, das sogenannte Match-fixing, zu verhindern.

Auch die EU erhob bisher keine Einwände gegen das neue schwedische Gesetz. Eine erste Version wurde bereits im März ohne Beanstandungen zur Kenntnis genommen, die jüngste Ausfertigung befindet sich noch in der dreimonatigen Prüfungsphase durch die Europäische Kommission.