Freitag, 26. April 2024

Geldspiel­aufsicht Schweiz: Schweine­rennen nicht Sport­wetten-tauglich

Schweinerennen

In der Schweiz gibt es Streit um die Genehmigung eines Sportwetten-Angebotes für Schweinerennen. Die interkantonale Geldspielaufsicht Gespa hat Beschwerde gegen eine Entscheidung der Behörden des Kantons St. Gallen eingereicht, bei einer bevorstehenden Landwirtschaftsmesse für das dort veranstaltete Rennen lokale Sportwetten zuzulassen.

Stein des Anstoßes ist die traditionsreiche Ostschweizerische Land- und Milchwirtschaftliche Ausstellung (Olma) in St. Gallen. Bei der seit 1946 stattfindenden Messe bildet das jährliche Säulirennen für Zehntausende von Besuchern einen der Höhepunkte.

In Anlehnung an die in den USA zu der Zeit populären Schweinerennen wurde das Säulirennen erstmals vor 24 Jahren auf der größten Publikumsmesse der Schweiz veranstaltet. Für die gut ein Dutzend an den Start gehenden Tiere liegt vor der Teilnahme ein bis zu zweimonatiges Trainingsprogramm, ehe sie auf die Rennbahn gelassen werden.

Für viele Fans gehören Wetten auf den Rennausgang zu dem tierischen Wettkampf seit Jahren dazu. An eigens eingerichteten Wettschaltern können Spieler deshalb bis zum Start ihre Tipps abgegeben.

Genehmigung des Kantons

Die Veranstalter können sich dabei auf eine Genehmigung der Stadtpolizei St. Gallen stützen. Daran stößt sich nun jedoch die Geldspielaufsicht. Sie vertritt die Auffassung, dass das Schweinerennen kein Sportereignis darstelle, weshalb „die Bewilligung gegen das Bundesgesetz über Geldspiele“ verstoße.

Dieses erlaube es Kantonen, im begrenzten Rahmen lokale Sportwetten zu genehmigen. Voraussetzung sei jedoch, dass es sich bei der Veranstaltung um ein echtes Sportereignis handele. Mit dem aus ihrer Sicht unrechtmäßigen Zustand will sich die Behörde deshalb nicht zufriedengeben. In der Mitteilung der Gespa heißt es:

Da nun dennoch eine Bewilligung für lokale Sportwetten erteilt wurde, hat die Gespa entschieden, beim dafür zuständigen Volkswirtschaftsdepartement des Kantons St. Gallen, wo das Verfahren ab sofort anhängig ist, Rekurs (Einspruch, Anm. d. Red.) einzureichen.

Die Gespa führt aus, dass sie den Kanton St. Gallen bereits im Jahr 2019 auf den Verstoß hingewiesen habe. Bisher sei dieser jedoch nicht von seiner Genehmigung abgerückt. Dabei gebe es aus Sicht der Behörde eine Alternative: Der Kanton könne in Erwägung ziehen, Wetten auf das Säulirennen als Kleinlotterie zu bewilligen.

Fans des Säulirennens dürften sich von dem juristischen Hickhack rund um die Legalität der Sportwetten-Angebote kaum beeindrucken lassen. Veranstalter Olma-Messen rechnet nach dem Ausfall des Events im vergangenen Jahr mit Tausenden von Besuchern, die sich das beliebte Rennen nicht entgehen lassen möchten.