Donnerstag, 18. April 2024

Urteil: Spiel­süchtiger Ex-Bank­angestellter zu Gefängnisstrafe verurteilt

Mann in Handschellen Den Verurteilten erwartet nun das Gefängnis (Bild: Pixabay)

In Kassel erhielt ein ehemaliger Bankangestellter kurz nach Weihnachten ein „Präsent“ der unschöneren Art. Der Ex-Kundenberater einer hessischen Sparkasse wurde am Montag wegen Betrugs zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt. Grund für die Unterschlagung sei die Finanzierung seiner Spielsucht gewesen.

Das Landgericht Kassel sah es als erwiesen an, dass der ehemalige Banker seine Kunden um rund 460.000 Euro betrog. Der Mann habe das Geld ab 2014 über einen Zeitraum von fünf Jahren von seinen größtenteils betagten Kunden abgezweigt. Diesen habe er zur Anlage in Gold geraten, doch das erworbene Edelmetall für sich selbst behalten. Zudem habe er Vollmachten erschlichen, mit denen er mehrfach fünfstellige Beträge auf sein eigenes Konto überwiesen habe.

Bei dem Betrug habe er sich das große Vertrauen seiner Kundinnen und Kunden zunutze gemacht. So erklärte eine von ihnen vor Gericht:

Ich habe ihm alles geglaubt.

Als Grund für den Betrug habe der Mann in seinem Geständnis seine Spielsucht angegeben. Durch den beruflichen Aufstieg habe sich der auf ihm lastende Druck erheblich erhöht. Diesem sei er durch die Flucht ins Glücksspiel, insbesondere in Sportwetten begegnet. Nachdem er sein Vermögen verspielt habe, seien die Kundengelder zur willkommenen Geldquelle geworden.

29-facher Betrug

Der Prozess war seit November gelaufen. Nach acht Verhandlungstagen erging das Urteil gegen den umfassend geständigen Mann, der wegen 29 Fällen des Betrugs angeklagt war. Das Gericht blieb dabei unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß von vier Jahren. Als strafmildernd wertete es die Spielsucht sowie eine narzisstische Persönlichkeitsstörung des Ex-Bankers.

Der nun Verurteilte war anscheinend nicht der einzige betrügerische Angestellte der Sparkasse. So habe die Staatsanwaltschaft gegen einen weiteren Ex-Mitarbeiter derselben Filiale Anklage wegen Diebstahls und Sachbeschädigung erhoben. Ihm werde der Vorwurf gemacht, sich im Mai 2019 Zugang zum Ausgabefach eines Geldautomaten verschafft zu haben, um aus diesem 148.000 Euro zu entwenden.

Neben der Haftstrafe sei vom Gericht die Einziehung der Taterträge in Höhe von knapp einer halben Million Euro angeordnet worden. Darüber hinaus habe der Mann einen Vergleich mit seinem ehemaligen Arbeitgeber geschlossen. Diesem müsse er 650.000 Euro Schadensersatz bezahlen.

Die Kunden müssten sich jedoch keine Sorge um ihr Geld machen, habe die Bank versichert. Demnach seien sämtliche durch den Betrug erlittenen Verluste erstattet worden.