Freitag, 29. März 2024

Sportwetten-Anbieter Tipico wird auf 14 Millionen Euro verklagt

Euroscheine vor einem Computer|Gerichtshammer und Waage

Der griechische Geschäftsmann Antonios Stampolidis hat den aus Deutschland stammenden Sportwetten-Anbieter Tipico vor einem maltesischen Zivilgericht auf 14 Millionen Euro verklagt. Der Vertreter der Unternehmensgruppe Chadborn Holdings wirft Tipico die unrechtmäßige Abänderung von Klauseln in einem Franchise-Vertrag vor.

Wie die Zeitung MaltaToday (Link auf Englisch) am Freitag berichtete, habe Chadborn Holdings als langjähriger Franchise-Partner insgesamt 10 Tipico-Wettbüros in Österreich betrieben.

Infolge eines Disputs im Jahre 2012 sei es jedoch zum Zerwürfnis zwischen Tipico und dem Konzern gekommen. Tipico, so der Vorwurf, habe im Rahmen von Vertragsverhandlungen Klauseln ohne vorherige Absprache mit Stampolidis verändert und dessen Unterschrift auf die Dokumente übernommen.

Tipicos weitverzweigtes Franchise-System

Der aus Karlsruhe stammende und seit dem Jahre 2004 auf Malta ansässige Sportwetten-Anbieter Tipico organisiert ein weitverzweigtes Franchise-System. Nach eigenen Angaben seien bei Tipico und den Franchise-Partnern mehr als 6.000 Mitarbeiter beschäftigt. Die Zahl der von Franchisenehmern betriebenen Wettbüros soll sich auf etwa 1.100 belaufen.

Um in Deutschland Tipico-Partner werden zu können, müssen Existenzgründer eine ganze Reihe von Voraussetzungen erfüllen. So sind Interessenten vor Vertragsunterzeichnung unter anderem dazu verpflichtet, ein Startkapital von mindestens 120.000 Euro zu investieren und geeignete Geschäftsräume mit baurechtlicher Genehmigung zur Verfügung zu stellen.

Franchisenehmer verdienen bei Tipico durch ein Provisionsmodell Geld. Je nach Höhe des Gewinns erhält der Partner einen prozentualen Anteil, trägt aber auch das Buchmacher-Risiko.

Hat Tipico Vertragsinhalte ausgetauscht?

Kernvorwurf der von Stampolidis eingereichten Klage ist die unrechtmäßige Änderung von Vertragsdokumenten.

Gerichtshammer und Waage

Gerichte müssen entscheiden, ob Tipico Schadensersatz zahlen muss. (Quelle: Pixabay)

Wie aus Gerichtsunterlagen hervorgeht, soll sich der Geschäftsmann Ende 2012 mit einem Tipico-Vertreter in Frankfurt am Main getroffen haben.

Anlass des Treffens, so Stampolidis, sei eine Diskussion über die Inhalte eines neuen Franchise-Vertrages gewesen.

Er sollte die Grundlage für die Eröffnung zweier weiterer Wettbüros in Österreich bilden. Nachdem sich die Parteien über den Vertragsinhalt geeinigt hätten, sei das Schriftstück einige Zeit später zur Unterschrift bei Stampolidis eingegangen.

Dieser habe allerdings festgestellt, dass der Vertrag nicht vereinbarte Passagen enthielt. Stampolidis habe die Stellen daraufhin gestrichen, den Vertrag unterschrieben und an Tipico nach Malta geschickt.

Doch anstatt den Vertrag in dieser Form zu akzeptieren, habe das Unternehmen weitere Inhalte in das Dokument eingefügt und es von Tipico-Gründer Oliver Voigt unterzeichnen lassen.

Das Brisante daran: Stampolidis Unterschrift soll sich nun plötzlich auf dem neuen Agreement befunden haben. Dies angeblich jedoch ohne das Wissen des Unternehmers. Vor Gericht erklärte er eidesstattlich:

„Die Seiten, auf denen ich die Sätze gelöscht hatte, wurden ausgetauscht. In einem der Absätze wurde tatsächlich eine vollständige Zeile hinzugefügt (…). Es hat ihnen nicht gefallen, dass ich ihnen einen Vertrag mit gestrichenen Sätzen geschickt habe. Mit ihrer Logik behielten sie meine Unterschrift in allen Teilen, in denen ich gelöscht habe (…).“

In Stampolidis Augen sei dies ein Versuch gewesen, eine Fälschung zu verschleiern. Im September 2013 habe er schließlich einen neuen Vertrag von Tipico erhalten, der anstelle der ursprünglichen Vereinbarung gelten sollte. Mit den Bedingungen des Inhalts zeigte sich Stampolidis allerdings nicht einverstanden.

Tipico wehrt sich gegen Klage

Der Buchmacher Tipico weist die Stampolidis-Anschuldigungen zurück. In einer Stellungnahme sagte das Unternehmen, dass die vertraglichen Beziehungen anders als dargestellt zu Ende gegangen seien. Weder habe man Vereinbarungen gebrochen, noch sich unrechtmäßig bereichert.

Gerüchte über eine polizeiliche Untersuchung gegen das Unternehmen, die im Zuge der Klage aufgekommen waren, seien falsch. Der Buchmacher sei noch nie von einer Behörde wegen eines Fehlverhaltens untersucht worden.

Ob Stampolidis Klage Aussicht auf Erfolg hat, müssen nun die maltesischen Richter klären. Sollte Tipico das Verfahren verlieren, könnte eine hohe Geldstrafe drohen.