Samstag, 20. April 2024

200.000 Euro veruntreut: Bewährung für spielsüchtigen Mitarbeiter von Einwohner­meldeamt

Euroscheine in Briefumschlag

Das Landgericht Frankfurt hat in dieser Woche einen Verwaltungsangestellten, der zur Finanzierung seiner Spielsucht rund 200.000 Euro veruntreut hatte, zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der Fall hatte Schlagzeilen gemacht, weil sein Arbeitgeber, eine Gemeinde in Hessen, dem 56-Jährigen den jahrelangen Griff in die Kasse durch mangelnde Kontrollmechanismen erst ermöglicht haben soll.

Milde Strafe

Am Ende waren sich alle Parteien einig: Der ehemalige Mitarbeiter des Einwohnermeldeamts Schmitten wurde zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung sowie 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Zu seinen Auflagen gehören der Besuch einer Suchttherapie und einer Selbsthilfegruppe.

Mit ausschlaggebend für das verhältnismäßig milde Urteil sei das von „glaubhafter Reue und Scham getragene Geständnis“ des Angeklagten gewesen, so lokale Medien. Der 56-Jährige hatte zugegeben, seine Spielsucht über Jahre mit Bargeld finanziert zu haben, das Bürger im Einwohnermeldeamt für die Ausstellung von Dokumenten gezahlt hatten.

Dabei habe er stets gehofft, die entnommenen Beträge durch Gewinne beim Glücksspiel wieder ausgleichen zu können. Bei seiner Anhörung schilderte der Verwaltungsfachangestellte, dass er nach einer unter Kontrolle gebrachten Alkoholabhängigkeit in die Spielsucht gerutscht sei:

2009 habe ich das erste Mal eine Spielhalle von innen gesehen. Da war eine Faszination, ich wollte das auch mal ausprobieren, und dann bin ich nicht wieder davon losgekommen. Das war ein schleichender Prozess.

Gemeinde in der Verantwortung?

Neben der persönlichen Situation des Angeklagten wertete das Gericht auch die Rolle der Gemeinde Schmitten als strafmildernd. So habe das Einwohnermeldeamt ihm den jahrelangen Betrug extrem leichtgemacht.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, sich zwischen 2010 und 2018 141 Mal an der Kasse des Einwohnermeldeamtes bedient zu haben und so 169.500 Euro entwendet zu haben. Weitere Fälle waren bereits verjährt. Der Gesamtschaden wird auf rund 200.000 Euro geschätzt.

Entgegen geltender Rechtsvorschriften habe es kaum Sicherheits- und Prüfmechanismen für den Umgang mit Bareinzahlungen gegeben. Diese seien von den Zuständigen lediglich in Excel-Tabellen festgehalten worden. Sei die hierfür vorgesehene Geldkassette mit rund 2.000 Euro gefüllt gewesen, sei das Geld bei der Hauptkasse eingezahlt worden.

Eine nachvollziehbare Dokumentation der Vorgänge habe es nicht gegeben. Deshalb sei auch nicht aufgefallen, dass Steuergelder im sechsstelligen Bereich einfach verschwunden seien.

Der 56-Jährige hat das Urteil akzeptiert, es ist somit rechtskräftig. Seine Schulden bei der Gemeinde soll er bereits seit längerem in kleinen Raten von seinem Arbeitslosengeld abzahlen.