Mittwoch, 24. April 2024

Buchmacher Coral Interactive und BetIndex Ltd im Fadenkreuz der britischen Werbeaufsicht

Fadenkreuz vor einem Auge|Das Logo der ASA|

Die Buchmacher Coral Interactive und BetIndex Ltd müssen in Großbritannien einen Teil ihrer Werbung stoppen.

Das Logo der ASA

Die ASA geht gegen illegale Glücksspielwerbung vor und gestaltet die Werberichtlinien. (Quelle: ASA licensed under public domain)

Wie die zuständige Werbeaufsicht „Advertising Standards Authority“ (ASA) am Mittwoch mitteilte, verstießen die Sportwetten-Anbieter mit ihren Werbeinhalten gegen die Richtlinien des Regulators.

BetIndex Ltd, ein Unternehmensableger des Fußballwettanbieters „The Football Index“, veröffentlichte im Juni 2019 eine Werbung auf dem YouTube-Channel „FourFourTwo´s“. In dem gesponsorten Video präsentierte die Firma die Vorteile ihres Sportwetten-Produkts, zu denen auch die Möglichkeit langfristiger Gewinne gehöre. Die ASA rügte diese Form der Werbung. Laut britischer Werberichtlinien dürfen Buchmacher den Verbrauchern kein konstantes Einkommen durch Sportwetten suggerieren.

Der Sportwettenanbieter Coral Interactive geriet wegen einer Fernsehwerbung ins Fadenkreuz der ASA. Der zur GVC Group gehörende Betrieb soll Spielern darin einen wöchentlichen Freibetrag für Sportwetten in Aussicht gestellt haben. Die Glücksspiel-Werbeaufsicht vermutete hinter dem TV-Spot eine Ermutigung zur fortwährenden Teilnahme an Sportwetten, die ebenfalls gegen die britischen Werberegeln verstoße.

Großbritanniens strenge Werberichtlinien

 

Obgleich Sportwetten-Werbung in Großbritannien legal ist, müssen Werbetreibende einen strengen Werbekodex beachten, dessen Inhalt von der ASA und dem „Committee of Advertising Practice“ (CAP) gestaltet wird. Im UK Advertising Code ist unter anderem geregelt, dass Glücksspielwerbung nicht an Minderjährige adressiert werden darf.

Die Werbung muss überdies frei von täuschenden Inhalten sein. So müssen die Bedingungen für Frei-Wetten und Bonusse für den Verbraucher verständlich aufbereitet werden.

Im Zeitalter digitaler Werbung kontrollieren die Behörden auch den Ort der Werbeplatzierungen. Die ASA weist Glücksspielfirmen explizit darauf hin, Werbung nicht auf Webseiten zu platzieren, die mit Urheberechtsverletzungen Geld verdienen. Gemeint sind damit illegale Streaming-Plattformen, die in den letzten Jahren viel Geld mit Glücksspielwerbung verdient haben (Link auf Englisch).

Die Kritik der Kontrolleure

Die Kritik der Kontrolleure richtet sich im Kern gegen die positive Außendarstellung der Sportwetten. Im Fall von BetIndex Ltd hätten die Werbeverantwortlichen vollkommen darauf verzichtet, über die Gefahren von Sportwetten aufzuklären. Hierzu gehöre vor allem das finanzielle Risiko, dessen sich Spieler beim Platzieren einer Wette aussetzten.

In seiner Werbung vergleiche der Buchmacher außerdem Sportwetten mit Börsenanlagen und stelle somit eine Parallele zwischen regulierten Finanz-Investitionen und Glücksspiel her. Für Konsumenten könne so der Eindruck einer regulären Geldanlage entstehen.

In der Beschwerde gegen Coral Interactive kritisierte die ASA hingegen die Ermutigung der Kunden zu wöchentlichen Sportwetten. Das Unternehmen warb mit dem Versprechen:

„Erhalte jeden Sonntag eine Freiwette in Höhe von 5 GBP, wenn du Montag bis Samstag mindestens 25 GBP einsetzt.“

Dass das wiederholte Wetten auf Sportereignisse eine Suchtgefahr bergen kann, machte Coral Interactive in der Werbung nicht klar. Laut ASA würden Spieler dadurch einem unverhältnismäßigen Risiko ausgesetzt.

So antworteten die Buchmacher auf die Entscheidung der Behörde

Sowohl Coral Interactive als auch BetIndex Ltd äußerten sich zu den Vorwürfen der ASA. BetIndex Ltd erklärte in seiner Stellungnahme, dass die mit den Sportwetten verbundenen Risiken während des gesamten Videos transparent dargestellt worden seien.

Ein Chart für Aktien

Die ASA glaubt nicht, dass Sportwetten dem Aktienmarkt ähneln. (Quelle: Pixabay)

Vor allem der im Video angestellte Vergleich mit dem Aktienmarkt hätte aufmerksamen Zuschauern klar machen müssen, dass eine Sportwette mit Gewinnen und Verlusten verbunden sein könne. Obendrein habe man auf der eigenen Website die Logos der „UK Gambling Commission“ und der Suchtpräventions-Kampagne „BeGambleAware“ abgebildet und somit den direkten Zusammenhang zwischen Sportwetten-Produkten und Glücksspiel offengelegt.

Zur öffentlichen Verteidigung holte auch Coral Interactive aus. Gegenüber der ASA teilte der Buchmacher mit, dass das Bonusangebot lediglich einmal in der Woche zur Verfügung stehe und von Kunden über eine „Opt-Out“-Funktion dauerhaft blockiert werden könne. Obendrein sei der versprochene Bonusbetrag vergleichsweise gering.

Die ASA wollte sich den Erklärungen der Glücksspielfirmen nicht anschließen. Die Werbung dürfe in ihrer jetzigen Form nicht wieder ausgestrahlt werden.