Samstag, 27. Juli 2024

WestLotto fordert Wissenschafts­kongress zu Glücksspiel-Werbung

Westotto Lottoscheine Stift Smartphone mit Online-Lotteriespielen WestLotto sieht großen Forschungsbedarf zum Thema Spielsucht und Glücksspiel-Werbung (Bild: obs/(c) WestLotto - Bodo Kemper)

Die nordrhein-westfälische Lotterie-Gesellschaft WestLotto sieht großen Forschungsbedarf zum Thema Glücksspiel-Werbung und Spielsucht. Dies war eines der gestrigen Themen beim 19. Symposium Glücksspiel der Forschungsstelle Glücksspiel der Universität Hohenheim. In seiner jüngsten Pressemeldung geht WestLotto auf die gestrigen Diskussionen zum Thema ein.

Zusammenhänge von Werbung und Spielsucht erforschen

Diese Expertengespräche hätten gezeigt, dass es den verantwortlichen Behörden in Deutschland an einer evidenzbasierten wissenschaftlichen Grundlage fehle, um entsprechende Entscheidungen zu treffen und Regularien aufzustellen.

Dass die neue Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) ein Kompetenzteam für Glücksspiel-Werbung im Zusammenhang mit problematischem Spielverhalten aufstellen wolle, begrüße der Lotto-Veranstalter daher.

Allerdings sei aus den vorgestellten Plänen noch nicht hervorgegangen, inwieweit der aktuelle Stand der Wissenschaft dazu beitragen könnte. Insbesondere stelle sich die Frage, inwiefern wissenschaftliche Erkenntnisse eine Rolle bei der künftigen Erteilung von Glücksspiel-Lizenzen spielen könnte. Axel Weber, Leiter des Bereichs Responsible Gaming bei WestLotto, schlägt vor:

Um den aktuellen Status Quo der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu den Glücksspielfragen für alle Beteiligten präsent zu machen, könnte beispielsweise ein nationaler wissenschaftlicher Kongress zu Glücksspiel initiiert werden.“

Allerdings sei es notwendig, dass alle Marktteilnehmer, Wissenschaftler und die beteiligten Behörden Bereitschaft zeigten, sich offen und intensiv zum Thema auszutauschen.

Regelungen im Glücksspielstaatsvertrag unzureichend

In Bezug auf einen erfolgreichen Start der Glücksspielbehörde der Länder könnte eine profunde wissenschaftliche Grundlage von großem Nutzen sein. Derzeit vertrauten nur die wenigsten darauf, dass die GGL ihre Ziele innerhalb der ersten paar Jahre nach offiziellem Arbeitsbeginn erreichen werde, wie eine Umfrage innerhalb des Symposiums am Dienstag gezeigt habe.

Die im Glücksspielstaatsvertrag 2021 festgelegten Regelungen zur Glücksspiel-Werbung seien indes in mehrerlei Hinsicht unzureichend. WestLotto verweist in diesem Zusammenhang auf das vom Düsseldorfer Kreis veröffentlichte Positionspapier Werbeleitlinien. Darin heißt es unter anderem:

Die Auswertung der wissenschaftlichen Literatur zur Glücksspielwerbung hat gezeigt, dass Forschungserkenntnisse zum Einfluss von Werbung auf die Entwicklung einer Glücksspielstörung insgesamt gering und die Studien zumeist von schlechter methodologischer Qualität sind. […] Die wenigen Ergebnisse sind auch nicht spezifisch für einzelne Glücksspiele und können die Differenzierungstiefe im GlüStV 2021 für Werberegeln zu einzelnen Glücksspielen nicht begründen.“

Die Vorgaben innerhalb des Staatsvertrags fußten daher auf einem schwachen Fundament. Vor allem die im Vertrag festgesetzten Regelungen für spezifische Werbeeinschränkungen seien nicht wissenschaftlich belegt.

Nicht ausreichend sei darüber hinaus das Verbot von Glücksspiel-Werbung, die auf Minderjährige als Zielgruppe ausgerichtet sei. Da Jugendliche unweigerlich auch mit der Werbung für die Erwachsenen in Kontakt kämen, bedürfe es zudem einer gezielten Sensibilisierung zum Thema.

Aufklärung über die Wahrscheinlichkeiten beim Glücksspiel sowie Frühwarnzeichen problematischen Glücksspiels seien dabei besonders wichtig. Allerdings fehle es auch zu diesem Unterthema an verlässlichen wissenschaftlichen Erkenntnissen.