Donnerstag, 25. April 2024

Wirtschaftsministerium stoppt Losverfahren in Niedersachsen

olaf lies niedersachsen

olaf lies niedersachsen

Wirtschaftsminister Olaf Lies hat das Losverfahren in Niedersachsen vorläufig ausgesetzt. (Bildquelle)

Es gibt gute Nachrichten für rund 300 Spielhallenbetreiber in Niedersachsen. Das Wirtschaftsministerium unter SPD-Politiker Olaf Lies hat die Schließungen auf Basis des umstrittenen Losverfahrens vorläufig ausgesetzt. So sind die Kommunen angewiesen, Schließungen im Fall von „echten Konkurrenzverhältnissen“ nicht durchzusetzen. Grund seien die Urteile verschiedener Gerichte, die die Prozedur als willkürlich abgelehnt hatten. Bevor Betriebe endgültig geschlossen würden, wolle man sich Rechtssicherheit aus Lüneburg holen. Die Aussetzung des Verfahrens gilt jedoch nicht für Mehrfachkomplexe. Diese müssen nach wie vor zum 1. Juli 2017 schließen.

Multikomplexe müssen schließen

Die sogenannten Multikomplexe sind von der Weisung des Wirtschaftsministeriums explizit ausgenommen. Bei dieser Form der Spielhalle handelt es sich um mehrere Spielstätten in einem Gebäude, die alle von einem einzigen Betreiber unterhalten werden. Grund für die Ausnahme ist das Kriterium der „echten Konkurrenzsituation“ des Ministeriums. Eine solche sei nur dann gegeben, wenn die Spielhallen von unterschiedlichen Personen geführt würden. So müssten mindestens zwei selbständige Unternehmer in einem direkten Konkurrenzverhältnis zueinander stehen, damit das Losverfahren ausgesetzt werden kann. Laut Angaben des Ministeriums handelt es sich bei 2/3 der 1.900 Spielhallen in Niedersachsen um Multikomplexe.

Warten auf Urteil aus Lüneburg

In der Vergangenheit hatten sich bereits das Verwaltungsgericht Oldenburg sowie das Verwaltungsgericht Osnabrück mit dem niedersächsischen Losverfahren auseinandergesetzt. In Oldenburg sahen die Richter das Losverfahren auch im Fall von echten Konkurrenzsituationen als gerechtfertigt an, während der Senat in Osnabrück die Prozedur lediglich als allerletzten Ausweg in Betracht zog. Nun wird der Fall vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg verhandelt. Bis ein Urteil aus Lüneburg ergangen ist, bleiben die niedersächsischen Spielhallen zunächst geöffnet. In der Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums heißt es dazu:

„Bis zu einem entsprechenden Urteil, werden die Kommunen angewiesen, im Fall von echten Konkurrenzverhältnissen von Schließungen abzusehen.“

Dennoch wird davon ausgegangen, dass auf kurz oder lang rund 50 % aller Spielhallen in Niedersachsen schließen müssen.

100 Meter Mindestabstand in Niedersachsen

Der Glücksspielstaatsvertrag von 2012 schreibt zwar einen Mindestabstand zwischen zwei Spielhallen vor, dieser ist jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. So gilt in Niedersachsen lediglich ein Mindestabstand von 100 Metern, was im Länderdurchschnitt die spielhallenfreundlichste Regelung ist. So gelten in Berlin, Rheinland-Pfalz oder Baden-Württemberg 500 Meter Mindestabstand. Auch müssen Spielhallen in Niedersachsen keinen Mindestabstand gegenüber Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe einhalten, was in anderen Bundesländern hingegen der Fall ist.

Demonstration gegen Losverfahren in Hannover

Am 16. Mai hatten rund 1.500 Menschen in Hannover gegen das Losverfahren demonstriert. Die Angestellten, Geschäftsführer, Auszubildenden und Verbandsmitglieder appellierten an die Politik, das Losverfahren abzuschaffen. Unter dem Motto „Erst das Los. Dann arbeitslos.“ zogen die Demonstranten friedlich durch die Landeshauptstadt. Mit der Aussetzung durch das Ministerium haben sie nun zumindest einen kleinen Erfolg erzielt. Niedersachsen ist das einzige Bundesland, das ein Losverfahren durchführt. In anderen Bundesländern wird noch an der Aufstellung objektiver Kriterien gearbeitet.