Mittwoch, 24. April 2024

Wird das Selbstausschluss-Register „GAMSTOP“ für britische Online-Casinos verpflichtend?

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Das Selbstausschluss-Register „GAMSTOP“ könnte in Zukunft für alle britischen Online-Casinos verpflichtend werden. Wie die Zeitung The Guardian am Sonntag berichtete, soll das System, das Spielern eine zentrale Sperrung von Online-Glücksspielseiten ermöglicht, Teil der Lizenzbedingungen für Glücksspielbetreiber werden.

Eine entsprechende Ankündigung der UK Gambling Commission (UKGC) wird laut The Guardian noch in dieser Woche erwartet. „GAMSTOP“ wurde im April 2018 von der Not-for-profit-Organisation „The National Online Self-Exclusion Scheme Limited“ gelauncht und hat derzeit mehr als 50.000 Nutzer.

So funktioniert der Selbstausschluss-Register „GAMSTOP“

„GAMSTOP“ ist ein Werkzeug, das Spielern dabei helfen soll, Spielaktivitäten zu kontrollieren und zu beschränken. Online-Casino-Kunden, die sich auf der Seite registrieren lassen, können durch die einmalige Eingabe von Adresse, Email und Geburtsdatum für alle teilnehmenden Online-Glücksspieldienste gesperrt werden.

Obgleich die meisten britischen Online-Glücksspielbetreiber bereits Teil des Systems sind (Link auf Englisch), war dies bislang nicht verpflichtend. Ganz im Gegenteil zum landbasierten Glücksspiel. Nach dem von der UKGC entwickelten Code für soziale Verantwortung müssen Buchmacher und Casinos an einem übergreifenden Sperrregister partizipieren.

Ein Zugeständnis an die Organisatoren

Geldscheine auf einem Laptop

„GAMSTOP“ kann Spieler vor Verlusten bewahren. (Quelle: Pixabay)

Sollte die Beteiligung an „GAMSTOP“ verbindlich festgelegt werden, wäre dies ein Zugeständnis an die Organisatoren des Registers. Noch im Mai letzten Jahres kritisierte UKGC-Direktor Tim Miller das Projekt.

Gegenüber The Guardian äußerte Großbritanniens ranghöchster Glücksspiel-Kontrolleur, dass erst noch geprüft werden müsse, ob sich der Sperrmechanismus als effektiv erweise.

Kritiker bemängelten nach dem Start besonders den lückenhaften Abgleich von Personendaten im Selbstausschlussregister. So war es „GAMSTOP“-Nutzern durch eine einfache Änderung des Vor- oder Nachnamens möglich, sich trotz gleichbleibender Email-Adressen, Telefonnummern und Anschriften bei Online-Casino-Seiten zu registrieren.

Erneuert wurde diese Kritik im vergangenen Winter. Ein Investigativ-Bericht des Radiosenders BBC Radio 5 enthüllte, dass Spieler den Selbstausschluss durch die Änderung ihrer Emailadresse und der Abwandlung eines Buchstabens ihres Nachnamens umgehen konnten.

Adam Bradford, Leiter der Interessengruppe „The Safer Gambling Group“ und Fürsprecher eines effektiven Selbstausschlussregisters, zeigte sich in Anbetracht der Schwachstellen besorgt. Der BBC sagte der Sohn eines pathologischen Spielers, der „GAMSTOP“ nutzte:

„Ich finde es skandalös – es bedeutet, dass Hunderttausenden von Wettsüchtigen im ganzen Land nicht geschützt werden. Die Branche baut das auf, was ich für eine Fassade halte. Es funktioniert nicht.“

Enttäuschende Resultate lieferten in der Vergangenheit nicht nur „GAMSTOP“, sondern auch andere Selbstausschlussmethoden. So erwies sich das „Multi Operator Self Exclusion Scheme“, welches in Großbritannien zur Sperrung bei Buchmachern verwendet wird, in einem Test der BBC als überaus unverlässlich.

Kann „GAMSTOP“ Glückspielwerbung via SMS und E-Mail verhindern?

Weitere offene Fragen bezüglich des praktischen Nutzens von „GAMSTOP“ ergaben sich im Zusammenhang mit Glücksspielwerbung.

Der Bildschirm eines Telefons

Nicht selten erhalten Spieler heutzutage Werbenachrichten via SMS und Apps. (Quelle: Pixabay)

Die UKGC zeigte sich in der Vergangenheit besorgt darüber, dass die Website zwar zur Sperrung von Spielern dienen, womöglich aber nicht das Versenden von Glücksspielwerbung verhindern könne. Die Synchronisierung des Registers mit den Werbe-Email-Listen der Glücksspielfirmen erweist sich allerdings besonders wichtig, um suchtanfällige Spieler zu schützen.

Im letzten Jahr ging die UKGC wiederholt gegen Online-Casinos und Wettanbieter vor, die sich nicht an die regulatorischen Anforderungen hielten. Erst im März 2018 wurde bekannt, dass der Buchmacher Sky Bet mehr als 50.000 Werbe-Nachrichten via SMS, Email oder App an Nutzer sandte, die bereits vom Sportwettenangebot des Buchmachers gesperrt waren.

Sollte die UKGC die Teilnahme an „GAMSTOP“ tatsächlich in ihre Lizenzbedingungen aufnehmen, könnten die Spieler nun womöglich von einem besseren Schutz vor unlauteren Werbe- und Bonus-Angeboten profitieren.